1062/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialienerprovision

 

der Abgeordneten Julian Schmid, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maklerprovision

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Suche nach geeignetem Wohnraum gestaltet sich insbesondere in Ballungszentren schwierig. Doch selbst wer glücklich ist und eine passende Wohnung gefunden hat, muss noch eine Reihe finanzieller Hürden bewältigen, bis es zur tatsächlichen Schlüsselübergabe kommen kann. Denn mit der Mietvertragsunterzeichnung geht eine Reihe von erheblichen Aufwendungen einher. Meistens werden vom Vermieter drei Monatsmieten Kaution verlangt. Hinzu kommen die Kosten der obligatorischen Vergebührung des Vertrags beim Finanzamt, sowie in vielen Fällen eine Ablöseleistung. Außerdem müssen nicht selten erhebliche Geldmittel für Instandsetzung und Inventar aufgewendet werden.

 

Doch damit nicht genug. Wer das Pech hat, dass auf der Wohnung noch ein Makler „draufsitzt“, muss zusätzlich nochmals 2 Monatsmieten an Maklerprovision leisten und das, obwohl Wohnungssuchende passende Wohnobjekte heute in aller Regel ohne aktives Zutun eines Maklers/einer Maklerin über entsprechende Online-Plattformen finden. Dass selbst in solchen Fällen, in denen vom Makler gegenüber den potentiellen MieterInnen keine faktische Leistung erbracht wird, trotzdem bei Vertragsabschluss ein Provisionsanspruch entsteht, sorgt bei vielen Menschen für Unverständnis und Ärgernis. Vor allem für junge Menschen in Ausbildung oder in der Job-Anfangsphase stellen die hohen Einmalzahlungen eine große Hürde bei der Wohnungssuche dar.

 

Zukünftig soll deshalb ein Provisionsanspruch gegenüber den MieterInnen nur dann entstehen, wenn diese den Makler/die MaklerIn zuvor aktiv zur Suche nach einem passenden Wohnobjekt beauftragt haben. Gleichzeitig bleibt der Provisionsanspruch des/der MaklerIn gegenüber den VermieterInnen aufrecht, da hier in aller Regel ohnehin eine aktive Beauftragung zur Suche nach geeigneten MieterInnen dem Tätigwerden der MaklerInnen vorausgeht.

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler insofern anzupassen, als zukünftig dem/der MaklerIn nur mehr in jenen Fällen ein Provisionsanspruch gegenüber MieterInnen gebühren soll, in denen letztere zuvor den/die MaklerIn aktiv mit der Immobiliensuche beauftragt haben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.