1067/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Blei im Trinkwasser

 

Seit 01. 09.2001 ist die Österreichische Trinkwasserverordnung BGBl.304/2001 (Umsetzung der EU-Richtlinie 98/83 EG) in Kraft. Die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser wurden ab 01.12.2012 von 0,025 auf maximal 0,01 Milligramm pro Liter Wasser gesenkt. Einer Erhebung der Aqua Quality Austria (AQA) zur Trinkwasserqualität nach, kommt es in Wien in einigen Bezirken bei mehr als 40 Prozent der Probenentnahmen zu Grenzüberschreitungen der Bleiwerte. Diese Problematik betrifft nicht nur Wien, sondern generell Ballungszentren mit Altbauten (insbesondere Gründerzeit-Häusern).

Die Problematik ist schon seit Jahren bekannt, weshalb bereits Maßnahmen wie der Tausch von Hausanschlussleitungen gesetzt wurden. Allerdings besteht weiterhin Handlungsbedarf. Vorhandene Bleiwerte stammen von Steigleitungen der Häuser, Rohren und Amaturen. Dabei ist vielen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht einmal bewusst, dass ihr Trinkwasser potentiell gesundheitsschädigend ist. Dabei ist es längst erwiesen, dass die regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen zu chronischen Erkrankungen des Nervensystems und verschiedener Organe führen kann. Schwangere und Kleinkinder sind aufgrund ihrer erhöhten Stoffwechselaktivität sogar akut gefährdet. Blei wirkt mit den Jahren im Körper, es kommt zu Bildungen von Depots bzw. Ablagerungen und schließlich zu einer chronischen Vergiftung. Grundsätzlich gibt es keine Sicherheitsschwelle für Blei.

Handeln müssten eigentlich die Eigentümer, insbesondere vor dem Hintergrund der Trinkwasserverordnung 304/2001. De facto wurde damit der Ausbau von alten Bleirohren in Steigleitungen und Wohnungen verpflichtend. Leider fehlt vielen Eigentümer entsprechendes Bewusstsein oder auch einfach nur der Wille, dem gesetzlichen Auftrag entgegenzukommen. Demnach liegt es an den Mieterinnen und Mietern, ihre Gesundheit vor einer zu hohen Bleibelastung zu schützen. Mieterinnen und Mieter können zwar das Wasser kostenpflichtig prüfen lassen und im Fall einer nachgewiesenen Grenzwertüberschreitung den Eigentümer klagen, jedoch ist dann eine Umlegung der Sanierungskosten auf die ohne hin schon hohen Mietpreise zu erwarten. Auch langwierige Gerichtsverfahren und kostenintensive Gutachten sind zu erwarten, wenn man die Versorgung mit bleifreiem Trinkwasser gewährleistet haben möchte.


Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Gewährleistung der Versorgung von bleifreiem Trinkwasser in Ballungsräumen gemäß gesetzlicher Anforderungen (Österreichische Trinkwasserverordnung BGBl.304/2001, EG-Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) sicherzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.