1072/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung eines Beteiligungsfreibetrag für Investitionen in junge Unternehmen

Die Gründung und Marktfähigkeit von jungen Unternehmen ist stark abhängig vom Zugang zu Kapital. In Österreich wäre ausreichend privates Wagniskapital von Business Angels und Venture Capital Funds vorhanden - wir müssen nur attraktive Bedingungen schaffen, um dieses zu heben. Im österreichischen Steuerrecht gab es bereits Steuerbegünstigungen für die Kapitalbereitstellung an Unternehmen, zum Beispiel den Sonderausgabenabzug für junge Aktien. Technisch wäre es daher relativ einfach, auch für Private einen „Sonderausgabenabzug“ für Investments in junge Unternehmen (insbesondere in Start-Ups) zu schaffen.

Eine Möglichkeit wäre die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrages, den NEOS Anfang des Jahres 2015 beantragt hat. Ein jährlicher Beteiligungsfreibetrag für alternative Finanzierung von Unternehmen wäre ein Meilenstein für die Wirtschaft. Der Freibetrag erleichtert potenziellen Kapitalgeberinnen und -gebern die positive Investitionsentscheidung. Unternehmen könnten schneller gründen, Early-Stage-Gaps überbrücken und ihre Produkte schneller zur Marktreife bringen. Letzteres ist im globalen Wettbewerb absolut notwendig, um die Anschlussfähigkeit nicht zu verlieren. Diesen Vorschlag hat nun auch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in ihrem Programm "Land der Gründer" aufgenommen:

"Steuerliche Begünstigungen für Beteiligungskapital fördern Wachstum und Beschäftigung. Durch einen Steuerfreibetrag bzw. Sonderausgabenabzug (Minderung der Bemessungsgrundlage) oder einen Absetzbetrag (direkte Minderung der Steuerschuld) können Bürger gezielt dazu bewegt werden, als Financiers für Jungunternehmer aufzutreten. Ein Wirtschaftsinvestitionsfreibetrag (oder ein ähnliches Modell) würde diesen dringend notwendigen Anreiz für Investoren schaffen. Die Signalwirkung eines solchen Bekenntnisses des Staates hat oftmals weit mehr Wirkung als die Maßnahme selbst. Im Vergleich zu öffentlichen Förderungen übernimmt in diesem Fall der Staat kein Risiko, sondern intensiviert stattdessen die Risikoübernahme des privaten Investors. Dies bringt frisches Kapital in Umlauf, das genau dort eingesetzt wird, wo es benötigt wird – bei Unternehmen mit viel Luft nach oben."

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage vorzulegen, in der ein Beteiligungsfreibetrag realisiert wird"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.