1076/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU

Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, die wegen fortwährender Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär ausgerichtetes Programm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat dauerhaft aufzunehmen und zu integrieren. Resettlement ist somit zugleich ein Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge.

Weltweit erkennen mmer mehr Länder, auch in der Europäischen Union, die Bedeutung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen – etwa Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren, Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische Flüchtlinge aus der Türkei im Jahr 1991.

Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 syrische Flüchtlinge, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusammenarbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. Dieses Programm ist mittlerweile abgeschlossen und fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt. 600 syrische Flüchtlinge kommen über ein UNHCR-Programm nach Österreich. Der Fokus richtet sich auf besonders schutzbedürftige Personen. 400 schutzbedürftige syrische Flüchtlinge, die Familienangehörige in Österreich haben, werden über ein Programm des österreichischen Bundesministeriums für Inneres (BM.I) aufgenommen. Zur Hälfte werden Personenvorschläge von der Erzdiözese Wien ausgearbeitet. Vorschläge für Familienangehörige konnten auch direkt beim Bundesministerium für Inneres eingereicht werden, Bewerbungen wurden bis 7. Juli 2014 entgegen genommen.

Ein eigenes, reguläres Programm, das eine regelmäßige und gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Österreich jedoch bislang nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits mit UNHCR eine Vereinbarung über ein reguläres österreichisches Resettlementprogramm zur regelmäßigen und gesteuerten Aufnahme von Flüchtlingen zu treffen sowie andererseits sich auf EU-Ebene für ein durch einen Verteilungsschlüssel geregeltes Resettlementprogramm in Zusammenarbeit mit UNHCR einzusetzen, an dem alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.