1079/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Transparenz in der Kunstförderung

 

 

Das Kunst- und Kulturministerium fördert jährlich künstlerisches Schaffen in Österreich und seine Vermittlung im Ausmaß von knapp 100 Millionen Euro. Wie der einzelne Kunstschaffende zu einer Förderung kommt, ist im Kunstförderungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz sieht auch vor, dass zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten Beiräte oder Jurys eingesetzt werden können.

Im jährlichen Kunstbericht ist nachzulesen, wer in diese Beiräte und Jurys berufen wurde und wer Förderungen bekommen hat. So kann auch immer wieder festgestellt werden, dass Personen, die Förderungen empfehlen, ident sind mit Personen, die Förderungen erhalten.

Beispielsweise war Frau Martina Theininger 2013 im Beirat Filmkunst und in der Jury Startstipendium für Filmkunst (beide Abteilung V/3) und hat im gleichen Jahr von dieser Abteilung eine Förderung von 5.000 Euro bekommen. Oder Frau Elisabeth Scharang saß in der Projektkommission, die entscheidet, welche eingereichten Filmprojekte gefördert werden, und bekam selbst eine Förderung von 9.480 Euro.

Im Sinne von Transparenz sollten jenen Personen, die gem. § 9 Kunstförderungsgesetz in Beiräte oder Jurys berufen wurden, nicht im gleichen Zeitraum auch eine Förderung im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert, in den Förderrichtlinien gem. § 8 Kunstförderungsgesetz Vorkehrungen zu treffen, dass für Personen, die gem. § 9 Kunstförderungsgesetz in Beiräte oder Jurien berufen wurden, in jenem Jahr in dem sie über die Gewährung von Förderungen mit beraten, selbst keine Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss beantragt.