1080/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 22.04.2015
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Diskriminierung von Frauen mit Kindern“
Aktuell werden Frauen für jedes Kind vier Jahre als Kindererziehungszeit für die Pension angerechnet. Nicht für jedes! Bekommt eine Frau innerhalb von vier Jahren ein zweites Kind, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit der Geburt des zweiten. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von zahlreichen Müttern dar und kann nicht in der Absicht des Gesetzgebers sein.
Die Pensionsanrechnung für die Kindererziehungszeit muss für jedes Kind gleich sein!
Die Diskriminierung von Frauen mit Kindern, die im „falschen Jahr“ geboren wurden muss unverzüglich gestoppt werden!
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, die Diskriminierung von Frauen mit mehreren Kindern, deren Altersunterschied weniger als vier Jahre beträgt, bei der Pensionsanrechnung der Kindererziehungszeiten unverzüglich zu beenden.“
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.