1081/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Zugang zu Verhütungsmitteln

 

Ein Erlass des Finanzministeriums besagt, dass Verhütungsmittel, für die es den Eingriff eines Frauenarztes braucht, seit 1. Jänner 2015 versteuert werden müssen. In den ersten drei Monaten übernahmen die Ärztinnen und Ärzte laut Ärztekammer die Teuerung selbst, mittlerweile wird die Kostensteigerung an die Patientinnen weitergegeben.

Nachdem der Fiskus laut Schätzungen der Ärztekammer durch diesen Erlass maximal mit 40.000 Euro an Mehreinnahmen rechnen kann, stellt sich die Frage, ob der diesbezügliche Verwaltungsaufwand nicht weitaus höher ist. Abgesehen davon darf der Zugang bzw. die Auswahl an Verhütungsmitteln nicht vom Umfang der Geldbörse abhängig sein. Wie der Verhütungsreport des Jahres 2012 belegt, nehmen die meisten Österreicher das Thema Verhütung zwar ernst, wählen aber mehrheitlich Mittel, die mäßig effektiv sind. Der Kostenfaktor dürfte hier durchaus auch ein entscheidender Faktor sein, denn Temperatur- und Kalendermethode und der Coitus Interruptus kosten nichts.

 

Angesichts der hohen Zahl an geschätzten Schwangerschaftsabbrüchen ist eine Teuerung von sehr effektiven Verhütungsmethoden wie Hormonspirale, Kupferspirale und implantierten Hormonstäbchen das falsche Zeichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird ersucht, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Verhütungsmittel generell von einer Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.