1082/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen

 

Da Abtreibungen in Österreich nicht meldepflichtig sind existieren keine amtlichen Zahlen. Schätzungen zufolge sollen es zwischen 30.000 und 60.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr sein, andere meinen bis zu 100.000. Konkrete Aufzeichnungen gibt es keine. Österreich ist eines der wenigen EU-Länder ohne Zahlenmaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen. Weiters gibt es in Österreich vor einem Schwangerschaftsabbruch weder eine verpflichtende Beratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Beratung, aber auch keinerlei Angaben über Motive, die zu einer Abtreibung führen. Diese Daten wären aber als Basis für die Beurteilung geeigneter Maßnahmen, um den Betroffenen helfen zu können, essentiell.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine verpflichtende, anonymisierte statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen beinhaltet.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.