1083/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Umschulungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen

 

Die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 55-64 Jahre liegt mit nur 23% mehr als 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Die EU-Kommission stellt fest, dass die gegenwärtigen Vorruhestandsregelungen einen negativen Einfluss auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer_innen hat. "Die jüngsten verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass mindestens ein Drittel der Rentner_innen gerne länger auf dem Arbeitsmarkt geblieben wäre; dieser Wert liegt um 16 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU-28." Die Kommission macht auch deutlich, welches die wesentlichen Faktoren sind, die eine Verlängerung des Erwerbslebens verhindern, welche sich keineswegs mit der Hauptforderung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – der Einführung eines "Bonus/Malus-Systems"  – decken. Sie setzen an den Wurzeln des Problems an, statt die Symptome einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik bekämpfen zu wollen, wie es das Sozialministerium tut. Längere Erwerbstätigkeit verhindern vor allem Frühpensionierungsmöglichkeiten, zu hohe Arbeitskosten, fehlende altersfreundliche Arbeitsbedingungen bzw. in diesem Zusammenhang vor allem ungeeignete Qualifikationen und gesundheitliche Aspekte.

Die Beharrung des Sozialministeriums auf einem Bonus/Malus-System für ältere Arbeitnehmer_innen täuscht nur über eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik hinweg. Vor allem, wenn man arbeitsmarktpolitische Einsparungen vor allem für unter 50-Jährige betrachtet. Gerade eine langfristige Sicht auf die Erwerbsfähigkeit würde aufzeigen, dass dies negative Folgen auch für das Pensionssystem haben kann. Denn die arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die gegenwärtig vornehmlich für über 50-Jährige verwendet werden, setzen, insbesondere bei Betrachtung gesundheitlicher Aspekte und dem Erhalt der Arbeitskraft, viel zu spät ein. Insbesondere wenn gesundheitliche Beeinträchtigung erst der Auslöser für die angesprochenen Umqualifzierungen im Rahmen des Umschulungsgeldes sind. Hier wird nicht präventiv gearbeitet, wobei das genau nötig wäre. Aus diesem Grund müssen entsprechende Umqualifzierungsmaßnahmen bereits früher ansetzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeugen.

Aufgrund der ursprünglichen Qualifikationen von Arbeitnehmer_innen können oft keine altersfreundlichen Arbeitsbedingungen angeboten werden, weil damit Jobs verbunden sind, die nun einmal nicht altersgerecht sind. Ab einem gewissen Alter hat der/die entsprechende Arbeitnehmer_in keine geeigneten Qualifikationen mehr und durch den zu langen Verbleib in den jeweiligen Jobs auch gesundheitliche Probleme. Dennoch werden – möglicherweise unbewusst – monetäre Anreize gesetzt trotzdem in den gesundheitlich weniger förderlichen Jobs zu verbleiben, etwa durch verschiedene Frühpensionierungsmöglichkeiten, insbesondere die Schwerarbeiterpensionen. Anstatt Anreize zu setzen, sich bereits frühzeitig umzuqualifizieren und damit altersgerechtere Jobs anzunehmen, wird genau das Gegenteil gefördert – langfristig führt das für die Betroffenen aber zu einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung, Invaliditäts- oder Schwerarbeiterpensionen, geringeren Pensionsansprüchen aber auch zu einer stärkeren Belastung des gesamten Pensionssystems.

Aus unserer Sicht ist deshalb der aktuelle Fokus der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Arbeitnehmer_innen ab 50 Jahren, insbesondere für diese Gruppe, die später als Schwerarbeiter_innen gelten, nicht nachhaltig und verfehlt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert aktive arbeitsmarktpolitische Instrumente zu etablieren, die präventiv Umschulungen von Arbeitnehmer_innen in gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen bereits frühzeitig ermöglichen, um damit spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die zu Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen oder dem Anspruch auf Schwerarbeiterpension führen, zu verhindern."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.