1084/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

 

betreffend Talenteförderung

 

Dieser Antrag ist auf Initiative von Veronica Schweiger und der SchülerInnenvertretung beim Österreichischen SchülerInnenparlament (ÖSIP) am 20. April 2015 entstanden und wird von NEOS im Nationalrat eingebracht.

 

In Jeder und Jedem von uns schlummert ein Talent. Ein Talent, welches wir noch nicht kennen – von dem wir oft nichts wissen. Und obwohl es doch eigentlich so wichtig wäre, aus diesen natürlichen Begabungen das Beste herauszuholen, legt unser Schulsystem, so wie es derzeit ist, zu wenig Augenmerk darauf. Schon in unteren Schulstufen wird ein Notensystem von 1 bis 5 angewandt, das allerdings keinen speziellen Ansporn für Schülerinnen und Schüler darstellt, da daraus weder spezifische Schwächen, geschweige denn Stärken und Talentansätze hervorgehen. Durch ein erweitertes Notensystem hingegen, in dem Schülerinnen und Schüler regelmäßig schriftliche, detaillierte Beschreibungen ihrer Leistungen bekommen, könnte man Begabungen viel einfacher erkennen und diese gezielt fördern. Mit diesem Bewusstsein über neue entdeckte Talente würde es uns beim Einstieg in die bald kommende Modulare Oberstufe, die durch schultypbezogene verpflichtende Basismodule und frei wählbare Module aufgebaut sein soll, viel einfacher fallen, sich gezielt jene Wahlmodule auszusuchen, in denen unsere Stärken liegen und in denen wir diese Talente am besten ausschöpfen können. Um außerdem auf all jene Talente besser individuell eingehen zu können, ist es wichtig, dass sich das Lehrpersonal auf eine kleinere Gruppe von Schülerinnen und Schülern konzentrieren kann. Daher wäre es sinnvoll, die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 Personen zu beschränken.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die Talenteförderung durch folgende Maßnahmen zu stärken:

 

·        Notensystem durch detaillierte schriftliche Beschreibung in den einzelnen Fächern unterstützen

·        Vereinheitlichtes schriftliches Feedback sozialer Kompetenzen

·        Bei Einführung der Modularen Oberstufe soll der Unterrichtsstoff in schultypbezogene verpflichtende Basismodule und frei wählbare Module aufgeteilt werden

·        Einführung und Einhaltung einer Klassenschülerhöchstzahl von 25 Personen ohne Sonderregelungen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.