1086/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

 

betreffend verpflichtendes LehrerInnenfeedback

 

Dieser Antrag ist auf Initiative von Sebastian Cachee und der SchülerInnenvertretung beim Österreichischen SchülerInnenparlament (ÖSIP) am 20. April 2015 entstanden und wird von NEOS im Nationalrat eingebracht.

 

 

Unser Lehrpersonal ist ein essentieller Bestandteil des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, dass der Unterricht lehrreich und sinnvoll abläuft. Um die Unterrichtsqualität zu verbessern, sollte deshalb beim Lehrpersonal die jeweiligen Stärken und Schwächen durch ein anonymes Feedback näher gebracht werden. Das Feedback soll am Ende jedes Semesters einen Überblick über fachliche, pädagogische, aber auch soziale Kompetenzen der Lehrperson bieten.

Dieses Feedback soll für AHS Oberstufen, BMHS, Berufsschulen, aber auch für AHS Unterstufen, NMS und polytechnische Schulen durchführbar sein. Der Umfang und die Komplexität des Fragebogens soll aber an das jeweilige Alter angepasst werden.

Je nachdem, wo die Lehrperson Stärken hat, sollen diese gefördert werden. Doch auch die evaluierten Schwächen sollen in den Fokus gerückt werden und das Feedback soll konstruktive Konsequenzen nach sich ziehen. Gespräche mit der Schulleitung und verpflichtende Fortbildungen sollen bei negativem Feedback dazu führen, die Unterrichtsqualität zu verbessern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die Unterrichtsqualität durch folgende Maßnahmen zu stärken:

·        verpflichtendes anonymes Feedback in jedem Fach einmal pro Semester

·        Ausbau der schon bestehenden Plattformen SQA und QIBB für Feedback

·        verpflichtende, gezielte Fortbildungen als Verbesserungsmaßnahmen bei andauerndem negativen Feedback"



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.