1090/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts

 

Die unerquickliche Diskussion der vergangen Tage zeigt deutlich: Das bestehende Lehrerdienstrecht sorgt für Frust auf allen Seiten. Damit tun wir dem Ansehen einem der wichtigsten Berufe unserer Republik keinen Gefallen – ganz im Gegenteil. Gute Schule ist, wo gute Lehrer_innen sind. Gut in ihren pädagogischen und fachlichen Qualifikationen, in ihrer Interaktion mit den Schüler_innen und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Lehrkräften und sonstigen Mitarbeiter_innen im Team. Die Stärken der einzelnen Lehrerin, des einzelnen Lehrers und des gesamten Teams gezielt zu fördern und zu entwickeln, ist für eine gelingende Schule daher von zentraler Bedeutung.

Wir fordern in diesem Zusammenhang umfassende Personalautonomie für die einzelnen Schulstandorte. Ziel der personellen Autonomie ist es, die Schule zu ermächtigen, eine aktive Personalentwicklung zu betreiben und den Lehrer_innen am Standort optimale Unterstützung und Arbeitsbedingungen zu bieten.

Um einerseits die Interessen der Mitarbeiter_innen zu schützen und andererseits diese umfassende personelle Autonomie für die Schulen zu gewährleisten, sind die entsprechenden rechtlichen und sozialpartnerschaftlichen Vorkehrungen zu treffen. Analog zu anderen Expert_innenberufen soll auch für die Mitarbeiter_innen in autonomen Schulen (Lehrkräfte, Psycholog_innen, Sozialarbeiter_innen, Verwaltungspersonal etc.) ein bundesweiter Rahmenkollektivvertrag ausgehandelt werden. Dieser ersetzt das starre Lehrerdienstrecht, das zuletzt für viel Frust auf beiden Seiten gesorgt hat.

Die Kollektivvertragspartner sind auf Arbeitgeberseite Vertreter_innen der Direktor_innen der autonomen Schulen sowie des Bundes und auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften der Lehrer_innen und anderer Schulmitarbeiter_innen. Der Rahmenkollektivvertrag regelt Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeitszeitfragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sowie Kündigungsmöglichkeiten. Er gibt den Schulen Handlungsspielräume bei der finanziellen Honorierung von besonderen Leistungen, bei Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufgaben- und Arbeitszeitverteilung und anderen Aspekten der Personal- und Organisationsentwicklung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um personelle Autonomie an allen Schulstandorten zu ermöglichen. Im Zuge dieser Umstellung wird zudem das Lehrer_innendienstrecht abgeschafft, an dessen Stelle ein Rahmenkollektivvertrag tritt.“



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.