1095/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 22.04.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
EntschlieSSungsantrag
des Abgeordneten Harald Jannach
und weiterer Abgeordneter
betreffend Veröffentlichung der Wildschadensberichte
Auf
der Homepage des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
auf http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/forst/wildschaden.html finden
sich unter Publikationen – Forst - Rubrik Wildschaden der
Wildschadensbericht des Jahres 2010 (veröffentlicht 2011).
Der Wildschadensbericht 2010 informiert über die dramatischen Auswirkungen von Verbiss- und Schälschäden sowie eine zunehmend besorgniserregende Entwicklung in Österreichs Wäldern durch Wildschäden.
Dieser Bericht ist jedoch der letzte in dieser Form und nicht mehr aktuell.
§ 16 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 zur „Waldverwüstung“ lautet:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen.“
Durch das Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten kann die Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam gemacht werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, den Wildschadensbericht gemäß § 16 Abs. 6 Forstgesetz 1975 wieder jährlich auszuarbeiten und im Internet zu veröffentlichen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.