1095/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Veröffentlichung der Wildschadensberichte

 

 

Auf der Homepage des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
auf http://www.bmlfuw.gv.at/publikationen/forst/wildschaden.html finden sich unter Publikationen – Forst - Rubrik Wildschaden der Wildschadensbericht des Jahres 2010 (veröffentlicht 2011).

 

Der Wildschadensbericht 2010 informiert über die dramatischen Auswirkungen von Verbiss- und Schälschäden sowie eine zunehmend besorgniserregende Entwicklung in Österreichs Wäldern durch Wildschäden.

 

Dieser Bericht ist jedoch der letzte in dieser Form und nicht mehr aktuell.

 

 

§ 16 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 zur „Waldverwüstung“ lautet:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen.“

 

Durch das Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten kann die Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam gemacht werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, den Wildschadensbericht gemäß § 16 Abs. 6 Forstgesetz 1975 wieder jährlich auszuarbeiten und im Internet zu veröffentlichen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.