1096/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend „Verringerung der medizinischen Dokumentationsverpflichtungen in Krankenhäusern“

 

Die Forderung des Team Stronach nach der Einführung des Berufsbildes eines Dokumentationsassistenten wurde im Gesundheitsausschuss am 8.4.2015 mit der Begründung abgelehnt, es sei der falsche Weg und führe zu noch mehr Dokumentationsverpflichtungen. Vielmehr müsse man die Dokumentationsverpflichtungen von Ärzten, Turnusärzten und medizinischem Personal verringern.

Wie bereits bei der Begründung für den Antrag zur Einführung eines Dokumentationsassistenten angegeben, wird es im Spitalsalltag als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte, aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Informationen und deren Administration verbringen. Damit wird die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben des medizinischen Personals, nämlich eine umfassende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen, schwer beeinträchtigt. Nur durch eine Entlastungsinitiative im bestehenden System könnte man diesem Problem erfolgreich begegnen.

Dass selbst das beste Qualitätsmanagement in einem Großkrankenhaus nichts nützt, wenn Mitarbeiter keine Zeit übrig haben, sich entsprechend damit auseinanderzusetzen oder danach zu arbeiten, zeigt der jüngste Fall eines „unbekannt Verstorbenen“ im Wiener AKH.

Um endlich die im Gesundheitsausschuss diskutierte Wende herbeizuführen, die von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS in der Einführung eines Dokumentationsassistenten nicht gesehen wird, ist eine umgehende Reduktion der bestehenden Dokumentationsverpflichtungen das Gebot der Stunde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der eine Verringerung der medizinischen Dokumentationsverpflichtungen für Ärzte, Turnusärzte und medizinisches Personal in Krankenhäusern vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.