1103/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Kooperation bei Straßenbau und -erhaltung stärken

 

Der Rechnungshof bemängelt in seinem Bericht zur Verländerung der Straßen:

Im Rahmen der Verländerung hatte das BMVIT zwar ein Verwaltungsübereinkommen über die Kooperation zwischen den Straßenbaudirektionen der Länder und dem BMVIT entwickelt, ein Beschluss des Übereinkommens und somit eine institutionalisierte Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehrspolitik, Datenaustausch, technische Fragestellungen und Vertretung gegenüber der EU konnte jedoch nicht erreicht werden.

Straßenzustand, Erhaltungsmaßnahmen, Informationsstand:

Hingegen erfolgte im Rahmen der Baudatenbank Austria (BAUT) eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und ASFINAG. Darin werden administrative und bautechnische Daten, aber auch Zustandsbewertungen u.a. von Brückenobjekten erfasst, nicht jedoch die Straßenzustandsbewertungen. Zur Nutzung und Weiterentwicklung dieser Datenbank war ein Werknutzungsvertrag und ein Zusatzvertrag zwischen der ASFINAG, den Ländern sowie dem BMVIT abgeschlossen worden.

Der RH bemängelte den uneinheitlichen Informationsstand und beurteilte die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern als verbesserungsfähig. Analog zur bestehenden Vereinbarung betreffend die BAUT empfahl er dem BMVIT und den überprüften Ländern, auch Informationen zum Straßenzustand nach einheitlichen Gesichtspunkten gemeinsam zu erfassen, zu bearbeiten und gegebenenfalls an die EU weiterzuleiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister  für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dazu aufgefordert Datenaustausch, Transparenz und Kooperation zwischen den Bundesländern durch mindestens folgende Maßnahmen zu stärken:

·        Ein im Rahmen der Verländerung geplantes Verwaltungsübereinkommen über die Kooperation zwischen den Straßenbaudirektionen der Länder und dem BMVIT kam nicht zustande. Infolge des uneinheitlichen Informationsstandes und der verbesserungsfähigen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern sollten — analog zur bestehenden Vereinbarung betreffend die Baudatenbank Austria (BAUT) — auch Informationen zum Straßenzustand nach einheitlichen Gesichtspunkten gemeinsam erfasst, bearbeitet und gegebenenfalls an die EU weitergeleitet werden. Dies könnte etwa mit dem Abschluss eines Verwaltungsübereinkommens erfolgen.

·        Infrastruktur-Inventur Richtlinien: In Zusammenarbeit mit den Ländern sollten einheitliche Regelungen und Methoden zur Erfassung (Inventur) des Straßenzustands erarbeitet werden. Die Erstellung von Netzzustands- und Leistungsberichten wird damit vereinfacht und auf eine standardisierte Basis gestellt.

·        Bei künftigen vergleichbaren Verwaltungsreformmaßnahmen sollten die Möglichkeiten des § 13 des Finanz–Verfassungsgesetzes 1948 (F–VG 1948) ausgeschöpft werden, Bedingungen an die Gewährung von Zweckzuschüssen zu knüpfen.

·        Unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung wäre nach Übertragung der Bundesstraßen B nunmehr auch eine Übertragung der Vereinnahmung der betreffenden Strafgelder auf die Länder zu prüfen. Gleichzeitig wären die Ertragsanteile in Höhe dieser Strafgelder zu reduzieren. Diese Änderung würde die Autonomie der Bundesländer stärken und Aufgaben- und Kostenverantwortung zusammenführen.



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.