1104/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Direktvergaben beim öffentlichen Verkehr streichen



Die EU Kommission hat in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die Vergabe  von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. Direktvergaben sind seit der EU-Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert, dass die EU Kommission fordert, dass die Ausnahme regelkonform, also 'restriktiv' zu nutzen ist. Somit steht das aktuelle österreichische Regierungsprogramm diesbezüglich im Gegensatz zum EU-Recht.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung heißt es im Passus über die Bevorzugung der Direktvergabe bei gemeinwirtschaftlichen Leistungsbestellungen zum Thema Verkehrsdienstevertrag (VDV): "VDV-Bestellungen: Die Anwendung wettbewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteilshaftigkeit vorzugehen. Priorität bleibt die Nutzung der Direktvergabe; (...)" (Quelle: Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 36.).

Das BMVIT unterstreicht mit dem aktuellen Regierungsprogramm die Vorliebe für freihändige Vergaben, die nicht umsonst europaweit als kritisch angesehen werden und in Nachbarländern wie Deutschland bereits Tabu sind. Auch private Anbieter fordern ein Umdenken:  "Die WESTbahn fordert die strikte Einhaltung der EU-Verordnungen", legt sich etwa Dr. Erich Forster fest.

Die Änderung des Regierungsprogramms würde zudem eine Entlastung für den Steuerzahler bedeuten, denn mit der Ausschreibung von Verkehrsleistungen wären in Zukunft dramatische Einsparungen möglich.

"Rund 300 Millionen Euro könnten sich die Steuerzahler ersparen, wenn der Bund die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ausschreiben und nicht direkt an die ÖBB vergeben würde", rechnet Erich Forster, Geschäftsführer der Westbahn vor. Der ehemalige ÖBB-Manager verweist auf das Beispiel Bayern. Dort wird seit 1996 ausgeschrieben. Im Vorjahr wurden 117 Millionen Zugkilometer bestellt und mit 996 Millionen Euro subventioniert. In Österreich bekomme die öffentliche Hand für dieselbe Größenordnung nur 80 Millionen Zugkilometer. "Österreich kriegt, verglichen mit Bayern, fürs gleiche Geld rund 30 Prozent weniger Leistung", kritisiert Forster.

Unter GWL versteht man Zuschüsse, mit denen die öffentliche Hand der Bahn unrentable Strecken subventioniert. Zusätzlich werden Sozial-Tarife (etwa Schüler- und Lehrlingsfreifahrten) abgegolten. In Österreich werden diese GWL-Subventionen direkt an die ÖBB vergeben und nicht ausgeschrieben. 2019 laufen die Verträge mit den ÖBB aus, dann erlaubt die EU solche Direktvergaben nicht mehr.

Die Ausschreibung von Bahnstrecken dauert allerdings von der Planung bis zur Umsetzung vier bis fünf Jahre. Neue Bewerber müssen für zusätzliche Strecken erst Züge ordern. "Nur mit entsprechender Vorlaufzeit kann auch sparsam ausgeschrieben werden", schlägt Forster Alarm. Und appelliert an Infrastrukturminister Alois Stöger, endlich den Ausschreibungs-Wettbewerb zu starten: "Wenn jetzt nicht ausgeschrieben wird, ist es zu spät."

Doch im Ministerium denkt man nicht daran. Laut Regierungsprogramm werde die Direktvergabe der GWL bis 2018 beibehalten. "Da sind keine Änderungen geplant", sagt eine Minister-Sprecherin.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) gemäß den Ausrichtungslinien zu verhalten und Direktvergaben nur äußerst restriktiv zu nutzen und entsprechende gesetzliche Anpassungen und Klarstellungen im Rahmen des Bundesvergabegesetzes sowie des ÖPNRV-G vorzunehmen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.