1107/A XXV. GP
Eingebracht am 23.04.2015
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Antrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen, BGBl. I Nr. 17/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2013, wird wie folgt geändert:
Die Wortfolge ";die Anwendung des Art. 5 Abs. 2 und 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bleibt unberührt" in §11 entfällt.
Die EU-Kommission hat zu Auslegungsleitlinien
für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im
öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach
den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten
der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. Direktvergaben
sind seit der EU-Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme. In den
Richtlinien steht jetzt dezidiert, dass die EU Kommission fordert, dass die
Ausnahme regelkonform, also 'restriktiv' zu nutzen ist. Die
gegenständliche Änderung würde dieser Forderung entsprechen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem zuzuweisen.