1112/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend dauerhafter Erhalt des Uhudlers im Südburgenland

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Uhudler ist ein Naturprodukt. Er ist ein Direktträger und äußerst resistent gegen die Reblaus und Pilzkrankheiten. Deshalb ist kein chemischer Pflanzenschutz notwendig.

Der Uhudler kam von Amerika nach Europa, um die Reblaus unter der Erde zu bekämpfen. Diese Direktträgersorten wurden als Unterlagsreben für den heutigen Weinbau weitergezüchtet. Wäre das nicht passiert, hätten wir heute keinen Weinbau in Europa.

Seit über 100 Jahren ist der Uhudler nun in den Bezirken Güssing und Jennersdorf beheimatet. Im Weingesetz 1985 wurde das in Verkehr bringen des Uhudlers zunächst verboten. Uhudlerweinbauvertreter aus dem Südburgenland setzten sich danach für die Legalisierung des Uhulders ein. 1992 wurde der Uhudler wieder in das Weingesetz aufgenommen und damit legalisiert. Diese Legalisierung gilt allerdings nur bis zum Jahr 2030.

Mittlerweile hat sich der Uhudler zu einem Produkt entwickelt, das identitätsstiftend für das Südburgenland ist. Zahlreiche Betriebe haben über den Uhudler Gäste in die Region gebracht bzw. vermarkten die Region über dieses Produkt. Der Verlust dieses Produktes wäre ein Schlag für die Entwicklung der Region. Wir müssen daher alle Möglichkeiten nutzen, um den Uhudler dauerhaft im Südburgenland abzusichern.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

1. auf EU-Ebene alle Möglichkeiten zu prüfen und auszunutzen, um den Uhudler im Südburgenland dauerhaft abzusichern und weitere Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus zuzulassen,

2. in Abstimmung mit dem Land Burgenland alle Möglichkeiten zur Absicherung der südburgenländischen Uhudler-Rebflächen, die auf Landesebene getroffen werden können, zu prüfen und schnellstens umzusetzen, um den Uhudler dauerhaft zu erhalten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.