1116/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 23.04.2015
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EntschlieSSungsantrag
Parlamentarische Materialien
at
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Bestellung eines Selbstvertreters behinderter Menschen in den ORF-Publikumsbeirat
BEGRÜNDUNG
Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.
In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:
„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schüler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte Kandidaten für die Vertretung behinderter Menschen nominiert.
Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Vertreters.
Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, ist das ORF-Gesetz zu präzisieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der im § 28 des ORF-Gesetzes die verpflichtende Bestellung eines Selbstvertreters für den Bereich Menschen mit Behinderungen im Publikumsbeirat beinhaltet.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.