1118/A XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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Antrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:

 

An § 6 wird folgender Satz angefügt:

"Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes veröffentlicht seine Begutachtungen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen in geeigneter Form."

 

Begründung

 

 

Als eine der Aufgaben des Verfassungsdienstes wird auf der Website des Bundeskanzleramtes die Tätigkeit als Rechtsgutachter des Bundes angeführt:

 

"Der Verfassungsdienst übt umfangreiche Gutachtertätigkeiten aus. So werden sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe aus anderen Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Grundrechte, begutachtet.

Gleichzeitig beurteilt der Verfassungsdienst auch legistische Fragestellungen wie Rechtssprache, Rechtstechnik und formelle Gestaltung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Gesetzgebung. Ebenso werden Landesgesetzentwürfe beziehungsweise Gesetzesbeschlüsse der Landtage geprüft.

Außerdem können von allen öffentlichen Dienststellen Gutachten beim Verfassungsdienst zu Verfassungsfragen und sonst zum Wirkungsbereich des Verfassungsdienstes zählenden Rechtsfragen eingeholt werden."

 

Nun zeigt allerdings die Praxis, dass durch die mangelnde (einheitliche) Veröffentlichung der Gutachten des Verfassungsdienstes des öfteren Unklarheiten entstehen, die einem transparenten Gesetzgebungsprozess entgegenstehen.

Am 11.3.2014 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Oberösterreich für verfassungswidrig. Gestützt auf das Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920, das festlegt, dass Gerichtsbezirke und politische Bezirke einander nicht schneiden dürfen, haben mehrere Bezirksgerichte beim Verfassungsgerichtshof Anträge gegen die sogenannte Bezirksgerichte-Verordnung der Bundesregierung eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechenden Passagen in der Bezirksgerichte-Verordnung aufgehoben und eine Reparaturfrist bis 30. September 2015 festgelegt.

Die frühere Justizministerin Beatrix Karl (Artikel in der Tageszeitung derStandard vom 20. März 2012 http://derstandard.at/1395057183973/Bezirksgrenzen-Bestimmung-soll-gestrichen-werden) rechtfertigte die Verordnung unter anderem damit, dass sie durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht beanstandet wurde. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes wird zwar der Antrag des Bezirksgerichtes Perg zitiert, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Universitätsprofessoren für Verfassungsrecht, und zwar Univ-Prof. Dr. Heinz Mayer, Wien, und Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Linz, der auch als Berater des Verfassungsdienstes der Oberösterreichischen Landesregierung tätig ist, die Verfassungswidrigkeit der Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012 in Bezug auf das sogenannte "Schneideverbot" bestätigt haben. Eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wird im Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht erwähnt.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.