1122/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 23.04.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Franz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Qualitätssicherung durch Mindestfrequenz für Operation“
Wie Rechnungshofpräsident Dr. Moser in der Sitzung des Nationalrates am 25. Februar 2015 ausführlich dargestellt hat, hat der Rechnungshof gleichzeitig 18 Krankenanstalten in Salzburg, Vorarlberg und im Burgenland geprüft.
In seinen Berichten stellte dieser fest, dass die Qualitätssicherung unterschiedlich ausgeprägt ist und der „Österreichische Strukturplan Gesundheit“ Mindestfrequenzen für Operationen für einzelne medizinische Leistungen vorsieht. Ein Arzt muss somit eine gewisse Anzahl von Operationen durchführen, um die Qualität seines Werkes auch sicherzustellen.
Wie die Rechnungshofberichte belegen, gibt es bei der Mehrheit der überprüften Krankenanstalten Probleme, diese Mindestanzahl von Operationen zu erbringen, was auf Schwierigkeiten bei der Leistungsangebotsplanung schließen lässt.
In Salzburg erreichten ganze sieben Krankenanstalten nicht einmal 50 Prozent der Mindestfrequenzen, etwa bei Operationen der Schilddrüse, der Bauchspeicheldrüse, von Brustkrebs, von Knien und Hüften. Ähnliche Umstände wurden auch in Vorarlberg und im Burgenland festgestellt.
Im Zusammenhang mit der onkologischen Versorgung, dem Hygienemanagement, der Bekämpfung von Krankenhauskeimen, den Fehlermeldesystemen und den Obduktionen stellte der Rechnungshof ebenfalls dringenden Handlungsbedarf fest. Auch hier müssen Leistungskonzentrationen zur Erreichung der Mindestfrequenzen durchgeführt werden und ein Ausbau des Hygienemanagements ist dringend erforderlich.
Um den Österreichern und Österreicherinnen die höchstmögliche Qualität, besonders bei großen Eingriffen und schweren Krankheiten zu bieten, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit werden aufgefordert sicherzustellen, dass zur Sicherheit der Patienten die bestehenden Vorgaben des „Österreichischen Strukturplanes Gesundheit“ betreffend der „Mindestfrequenzen für Operationen für einzelne medizinische Leistungen“ (im Sinne der Kritik des Rechnungshofes) bundesweit eingehalten werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.