1123/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Hammer, Hannes Weninger,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Bekräftigung der österreichischen Anti-Atompolitik anlässlich der „Tschernobyl“ und „Fukushima“ Jahrestage

 

am 26. April 2015 jährt sich die nukleare Katastrophe von Tschernobyl zum 29. Male. Seit der nuklearen Katastrophe von Fukushima am 11. März 2011 sind erst 4 Jahre vergangen. Beide Unfälle, die schwersten in der bisherigen Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie, hatten und haben langfristige und weitreichende Auswirkungen auf das Leben hunderttausender Menschen, insbesondere deren Gesundheit, sowie auf die Umwelt. In beiden Fällen werden die Aufräumarbeiten noch viele Jahrzehnte in Anspruch nehmen und große Summen verschlingen, womit auch erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Volkswirtschaften verbunden waren bzw. sind.

 

Kürzlich haben die Strahlenschutz- und Nuklearsicherheitsbehörden Europas eingeräumt, dass derart schwere Unfälle auch in Europa nicht ausgeschlossen werden können (HERCA-WENRA Approach for a better cross-border coordination of protective actions during the early phase of a nuclear accident, October 2014). Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Kernenergie ein unakzeptables Risiko für Mensch und Umwelt darstellt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.