1132/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 04.05.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln

 

 

 

In Österreich gibt es rund 63.000 sprachbeeinträchtigte Menschen. Sie können in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und am Arbeitsmarkt Fuß fassen. 

 

Derzeit besteht in Österreich kein Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Kommunikationshilfsmitteln und somit auch keine Kostenerstattung durch die Sozialversicherung, da die Hilfsmittel nach § 154 des ASVG nicht "als Hilfe bei körperlichen Gebrechen" betrachtet werden. 

 

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an verschiedene andere Kostenträger zu wenden, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Doch jeder dieser Träger (Bundessozialamt, verschiedene Landesfonds, Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden, Sonderfonds, …) hat unterschiedliche Antragsformalitäten und Kostenerstattungssätze. Das führt zu Verwirrung, Ungleichbehandlungen und Resignation. 

 

Werden Anträge zur Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln abgelehnt, entsteht aufgrund nicht verbindlicher rechtlicher Grundlagen der Eindruck von Willkür.

 

Aktuell werden in der Regel 30 bis 50 Prozent der Kosten eines beantragten Hilfsmittels durch die verschiedenen Kostenträger finanziert. Der Rest muss von den betroffenen Menschen selbst übernommen werden. Fehlt die finanzielle Leistungsfähigkeit, muss gänzlich auf die entsprechenden Hilfsmittel verzichtet werden. Viele sprachbeeinträchtigte Menschen könnten mit dem richtigen Hilfsmittel jedoch aktiv am Berufs- und Gesellschaftsleben teilnehmen. Der Volkswirtschaft entsteht durch die Ausgrenzung dieses Personenkreises beträchtlicher Schaden, von den persönlichen Schicksalen und den psychischen Folgen der Ausgrenzung ganz abgesehen. 

 

Die derzeitige Praxis der Kostenübernahme führt somit zu Ungleichbehandlungen, Willkür und volkswirtschaftlichen Schäden. Es liegt in der Verantwortung der Politik, diesen Missstand zügig zu beseitigen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, das Prozedere der Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln unter den Aspekten der Vereinheitlichung und Vereinfachung sowie eines Rechtsanspruches weiter zu entwickeln, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von sprachbeeinträchtigten Menschen zu erleichtern."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.