1134/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 04.05.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“

 

Umfassend durchgeführte Feldversuche zeigen, dass die ursprünglich beworbenen Vorteile von „Smart Meter“ nicht einzuhalten sind. Die Ergebnisse liefern leider ein äußerst ernüchterndes Bild. Die Sinnhaftigkeit von „intelligenten“ Stromzählern ist daher in Zweifel zu ziehen. Zu bedenken ist auch, dass die Stromkunden die hohen Umrüstungskosten der bestehenden Zähler auf „Smart Meter“ zu tragen haben.

 

Bis Ende 2019 müssen laut gesetzlicher Vorgabe 95 Prozent der Zählpunkte mit „Smart Meter“ ausgestattet sein. Diesbezügliche Kritik kommt nicht nur von Seiten der Arbeiterkammer, sondern auch namhafte Vertreter von Energieversorgern – wie beispielsweise der Wiener-Stadtwerke-Energievorstand Marc Hall – sprechen davon, dass Österreich mit seiner strikten „Smart Meter“-Vorgabe „voreilig“ gewesen ist.

 

Während beispielsweise in Deutschland nur Haushalte mit über 6.000 kWh einen „Smart Meter“ verpflichtend bekommen sollen, will man in Österreich nahezu jeden Stromabnehmer mit diesem System ausstatten. Aufgrund der aktuellen und wissensbasierten Studien sowie Feldversuche, erwarten wir uns daher, dass der zuständige Bundesminister alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um zur Rücknahme der „Smart Meter“-Einführung zu kommen. Zumindest sollte es gelingen, kleine Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch generell vom Einbau auszunehmen. So könnten zumindest Privathaushalte mit geringem Jahresverbrauch von dieser unverhältnismäßigen Belastung befreit werden.

 

Energiesparen JA, aber sinnvoll und ohne weitere finanzielle Mehrbelastungen des Endverbrauchers. Bewusstseinsbildung und Aufklärung muss die Devise sein, Zwänge und lediglich Bürokratie und Kosten verursachende Vorschriften sind für uns der falsche Weg.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Einbau von Smart Meter-Systemen erst ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz.