1136/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

gem. § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ertlschweiger MSc.

Kolleginnen und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler

betreffend „Stirbt der Wirt, stirbt das Dorf – SPÖ und ÖVP zerstören österreichisches Kulturgut“

 

Die österreichische Gastronomie schafft Arbeitsplätze und zahlt Steuern!

Österreich ist ein Gastronomie- und Tourismusland ersten Ranges und genießt auf der ganzen Welt den Ruf, seinen Gästen Ursprüngliches und Unverfälschtes anbieten zu können. Landschaft und Gastronomie haben in Österreich noch eine Qualität, die in anderen Ländern oft schon verlorengegangen ist und seelenlosem Massentourismus weichen musste. Österreichischer Unternehmergeist hat die Qualität des österreichischen Wirtschaftsstandortes geschaffen, österreichische Unternehmer, Gastronomen, Wirte, Hoteliers, etc. sichern mit ihrem unermüdlichen Einsatz und Fleiß die Grundlagen für Arbeitsplätze und leisten einen Großteil des gesamtstaatlichen Steueraufkommens.

Die Regierung schafft Arbeitslosigkeit und verschwendet Steuermilliarden!

Anders sieht das anscheinend die Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann: Sie stellt die Unternehmer unter Generalverdacht! Auf der verzweifelten Suche nach dem letzten verfügbaren Euro bedroht die SP/VP-Regierung mit der Ausweitung der Registrierkassenpflicht die ehrlichen Unternehmer und will das verfassungsrechtlich abgesicherte Bankgeheimnis beseitigen. Gleichzeitig verweigern SPÖ und ÖVP beharrlich jegliche Reform, die echte Entlastungen für die österreichischen Unternehmer bringen könnte. Somit wollen SPÖ und ÖVP noch tiefer in die Bücher der Unternehmer schauen, während die Bundesregierung das schwer verdiente Steueraufkommen der Bürger in Milliardenhöhe ungestraft verschwenden und vernichten darf. Nach der „Allergen-Speisekartenverordnung“ und dem „Raucher/Nichtraucher-Chaos“ nebst Rekordabgabenquote sowie Rekordarbeitslosigkeit muss diese Belastungsregierung mit Bundeskanzler Faymann an der Spitze endlich zur Räson gerufen werden. Die Kriminalisierung, Schröpfung und Knebelung der Tüchtigen und Fleißigen in diesem Land muss ein Ende haben. Nur „entfesselte“ Unternehmer können auch eine „entfesselte“ Wirtschaft gestalten und so zu unser aller Wohlstand beitragen.

Faymann, Mitterlehner und Schelling: „Jeder Wirt (k)ein Gauner …?“

Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform soll die Registrierkassenpflicht knapp eine Milliarde Euro einbringen. Das bedeutet, dass die Bundesregierung den tüchtigen österreichischen Unternehmern konkludent vorwirft, dass sie Steuerhinterziehung im Umfang der geplanten Einnahmehöhe begehen. Dies ist entschieden zurückzuweisen.

Wirtschaftsexperten wie etwa Professor Schneider aus Linz bezweifeln die von der Regierung prognostizierten Einnahmen aufgrund der geplanten Betrugsbekämpfungsmaßnahmen. Schneider geht beispielsweise von maximal erzielbaren € 100 bis € 150 Millionen durch die Ausweitung der Registrierkassenpflicht aus. Darüber hinaus stellt der Budgetdienst des Parlaments hinsichtlich des Ertrages der geplanten „Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung“ in seiner Analyse des Bundesfinanzrahmens 2016-2019 folgendes fest:

„Ein zentrales Element des Entwurfs der mittelfristigen Budgetplanung 2016-2019 ist die Steuerreform in der Höhe von 5,2 Mrd. Euro. Bei der vorgesehenen Gegenfinanzierung bestehen insbesondere in Hinblick auf die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, deren Details noch nicht bekannt sind, nicht unerhebliche Risiken.“[1]

Klarerweise stehen besonders die kleinen Gastronomen im Fadenkreuz der Bundesregierung. Große Gastronomiebetriebe können schon derzeit aus organisatorischen Gründen nicht auf Registrierkassen verzichten. Kleine Unternehmen mit nur einem Kellner oder der typische Ein-Mann-Betrieb - wie etwa der Würstelstand um die Ecke - kamen dagegen bis dato auch ohne Registrierkassa zurecht. Die Betroffenen gehen davon aus, dass die Anschaffung der Registrierkasse Investitionen bis in den vierstelligen Bereich verursachen wird. Die von der Regierung propagierte Kostenneutralität für die Unternehmer können die Praktiker nicht sehen. Die Angst vor neuen Grenzziehungen ist groß, da die Betroffenen nicht selten täglich bis zu 14 Stunden für einen monatlichen Umsatz in der Höhe von € 1.250.- bzw. für einen Jahresumsatz von € 15.000.- arbeiten müssen. Weitere Mehrbelastungen sind daher als existenzbedrohend anzusehen. Am Ende werden mehr Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten stehen - eine der wenigen Konstanten in der Regierungsarbeit.

Verwaltungsreform „Nein Danke!“ – Zwangsmaßnahmen „Aber ja doch!“

Eine umfassende Verwaltungsreform wird es mit dieser Bundesregierung nicht geben, aber unter dem Deckmäntelchen der Abgabenprüfung soll es möglich sein, vereinfacht in Konten Einsicht zu nehmen sowie sämtliche Konten von Privatpersonen und Unternehmen zentral zu registrieren. Auch sollen Banken verpflichtet werden, bei höheren Kapitalabflüssen Mitteilung zu erstatten und das sogar rückwirkend. Diese Maßnahmen stellen alle Unternehmer unter Generalverdacht und widersprechen dem oftmals geäußerten Versprechen der rot-schwarzen Bundesregierung, das Bankgeheimnis zu bewahren. So versprach beispielsweise der Bundeskanzler am 14.04.2013 in der Tageszeitung ÖSTERREICH:

„(…)Das Bankgeheimnis für Inländer bleibt, gleichzeitig wollen wir uns am Datenaustausch für Ausländer beteiligen.(…) Das Bank-Geheimnis wird noch sehr lange in Österreich gelten, weil es in Verfassungsrang ist und daher nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgeschafft werden kann. Und die gibt es nicht."

Auch stellen die geplanten gläsernen Konten eine Festschreibung des Misstrauens der Regierung gegenüber den Unternehmern dar und widersprechen der bestehenden Bundesverfassung. Die Brechung des Bankgeheimnisses werden SPÖ und ÖVP nicht im Alleingang schaffen, dazu brauchen sie eine Zweidrittelmehrheit, die sie – dem Wähler sei Dank – nicht besitzen. Es wird aber aufmerksam zu beobachten sein, welche Oppositionspartei der Bundesregierung die verfassungsrechtliche Mehrheit für einen weiteren Schritt in Richtung des gläsernen Menschen und in Richtung Überwachungsstaat sichert, um sich so einen Platz am öffentlichen Futtertrog der nächsten Bundesregierung zu sichern.

Alles in allem scheint es nicht mehr weit bis zu einem kompletten Bargeldzahlungsverbot und einer Bilanzierungspflicht auch für Privatpersonen.

Der tüchtige Unternehmer und seine natürlichen Feinde – SPÖ und ÖVP!

Der aktuelle Finanzminister reiht sich nahtlos in die Reihe der „Versprechensbrecher“ ein: Keine neuen Steuern war auch sein ursprüngliches Motto. Laut Planungen sollen nun Anpassungen der USt. von 10% bzw. 12% auf 13% in Bereichen wie Beherbergung, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz oder Ab-Hof Wein stattfinden. Auch droht eine Anhebung der Kapitalertrags- und Immobilienertragssteuer. Steuererhöhungen sind in Wirklichkeit nichts anderes als neue Steuern. Dieser perfide Bruch von Wahlversprechen durch SPÖ und ÖVP ist damit doppelt unappetitlich.

Hervorzuheben ist insbesondere, dass von der Umsatzsteuererhöhung besonders wieder Kleinbetriebe betroffen sind. Jene, die es am Markt ohnehin schon schwer genug haben und gegenüber ausländischen Anbietern - wie z.B. aus Deutschland (7% Steuersatz) oder der Schweiz (3,5% Steuersatz) - überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig sind.

Die Auswirkungen einer erhöhten Umsatzsteuer bleiben natürlich der heimischen Gastronomie nicht verborgen. So ließ die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) mit einem eigenen Gutachten feststellen, dass eine Umsatzsteueranhebung auf 13% 750.000 weniger Nächtigungen bedeutet und damit einen Wertschöpfungsverlust von rund € 216 Millionen sowie den Abbau von 3.100 Arbeitsplätzen verursacht. 85% der steirischen Hotelerie- und Gastronomiebetriebe[2] sehen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer auch ein Ansteigen der Preise in der Branche verbunden.

Auch die geplante Grunderwerbsteuererhöhung ist nichts anderes als ein Anschlag auf schwer erarbeitetes Vermögen. Künftig soll nicht mehr auf Basis von Einheitswerten berechnet werden, sondern auf Basis von Verkehrswerten. SPÖ und ÖVP gefährden mit ihren geplanten Maßnahmen Arbeitsplätze. Viele Unternehmensnachfolger werden Kredite aufnehmen müssen, um den Betrieb weiterführen zu können und Arbeitsplätze zu erhalten. Verfahrensvereinfachungen lassen dagegen auf sich warten. Der Wirtschaftsstandort wird weiter geschwächt. So wollen nur mehr 44% der steirischen Gastronomen ihren Kindern die Übernahme des elterlichen Betriebs empfehlen.[3]

Egal wie SPÖ und ÖVP tarnen und täuschen wollen, es gibt neue (Vermögens-)Steuern. Der nächste Wählerbetrug steht kurz vor der Umsetzung. Mehr als beachtlich ist die darin zum Ausdruck kommende Selbstaufgabe der ÖVP und ihrer lange propagierten Werte. Die Vorschusslorbeeren für Finanzminister Schelling verbrennen im roten Feuer der Umverteiler und Subventionsritter.

Rauchen Ja oder Nein? = 100 Millionen Euro in den Ofen geschleudert!

"Wäre ich Wirt, würde ich mich auch gefrotzelt fühlen."

LH Hans Niessl am 15.04.2015 zum Rauchverbot

Ein Beweis für ein Regierungsversagen mit finanziellen Auswirkungen für die Steuerzahler ist neben der Umsetzung der „Speisekartenverordnung“ bzw. Allergeninformationsverordnung das Dauerthema Rauchen in der Gastronomie. Geschätzte € 100 Millionen haben Wirte durch eine verfehlte Gesetzgebung im Zuge der geforderten Umbaumaßnahmen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt. Immerhin warb ÖVP-Chef und Vizekanzler Mitterlehner persönlich auf Plakaten für die Umbaumaßnahmen. Nun droht ein absolutes Rauchverbot. Versprechen der Bundesregierung, dass die geplanten Maßnahmen nicht zu Schäden für die betroffenen Wirte führen werden, sind nunmehr mit Vorsicht zu genießen. Wenn es trotz aller Proteste gleichwohl zu einem kompletten Rauchverbot kommen sollte, müssen die betroffenen Wirte Eins-zu-Eins entschädigt werden. Es kann nicht sein, dass das Unvermögen der Bundesregierung wieder zu finanziellen Einbußen für die Unternehmer führt - Vertrauensschutz ist ein Wesensmerkmal für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort und ist daher sicherzustellen. Die aktuellen Raucherschutzregelungen sind zumindest als etablierte Interessenabwägung zwischen Wirte- und Nichtraucherinteressen anzuerkennen und geben eine gewisse Wahlfreiheit für Bürger und Wirte. Die geplante Abkehr von der derzeitigen Regelungssystematik stellt eine Einkehr in eine eigentlich grüne Verbotspolitik dar - liberal ist anders!

Und wieder werden die drohenden Folgen nicht ausreichend berücksichtigt: Wie ist beispielsweise mit der drohenden örtlichen Verbannung der Raucher umzugehen? Auf derartige Fragen gibt es noch keine Antworten. Das kann nach den bisherigen Erfahrungen mit der Bundesregierung sehr teuer für die Betroffen werden. Nichtraucherschutz kann nicht mittels einem generellen Rauchverbot in Lokalen garantiert werden! Die Politik ist gefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Jugendliche nicht mit dem Rauchen beginnen.

An die Vernunftbegabten in SPÖ und ÖVP: Schützt das Unternehmertum!

Selbst aus Reihen der ansonsten wenig unternehmerfreundlichen SPÖ kommt erhebliche Kritik am Unternehmerbelastungspaket der Bundesregierung. Niemand geringerer als Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl sprach am 15.04.2015 von „großen Fehlern“ bei der Gegenfinanzierung und bezog sich dabei auf die Registrierkassenpflicht und die Mehrwertsteuererhöhung im Tourismusbereich.

"Das hätten wir uns alles sparen können, diese überflüssigen Diskussionen und Belastungen des Mittelstandes, wenn es hier zu einer ordentlichen Gegenfinanzierung gekommen wäre.“ (APA0458 5 II 0299 Mi, 15.Apr 2015)

Wenig Einfluss dürfte derzeit der Wirtschaftsflügel in der angeblichen Unternehmenspartei ÖVP haben. Die Probleme wurden immerhin erkannt. Treffend stellte der frühere ÖVP-Finanzsprecher und jetzige Sprecher einer Mittelstands-Initiative, Günter Stummvoll, fest:

„Man soll eben keine Steuerreform machen, wenn man sich auf der Ausgabenseite den Spielraum nicht erarbeitet hat. Das zeigt sich jetzt.“ (Kurier vom 13.03.2015)

Absolut richtig kommentierte er auch die Anhebung der Grunderwerbsteuer:

„Das ist der große Hammer, wenn man hier auf Verkehrswerte geht. Da wäre es ja fast ehrlicher gewesen gleich die Erbschaftssteuer wieder einzuführen, obwohl wir diese strikt ablehnen.“ (Kurier vom 13.03.2015)

Der Salzburger ÖVP-Landtagsabgeordnete, Vize-Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg und Gastronom Hans Scharfetter demonstrierte gegen diese Maßnahmen und stellte fest:

„Die Distanz von Wien in den Westen führt offenbar dazu, dass man nicht mehr weiß, wie es bei uns im Tourismus aussieht. Wie stark der Konkurrenzdruck ist, dem wir ausgesetzt sind, und wie gering unsere Gewinne ausfallen. Diese Branche verträgt keine weiteren Belastungen mehr.“ (SN vom 18.03.2015)

Schon jetzt darf man auf das Verhalten von Christoph Leitls Wirtschaftsbundparlamentariern gespannt sein. Zu dieser Frage gab er sich wie gewohnt kryptisch: „Meine Parlamentarier wissen selbst, was zu tun ist.“ Anbetracht dessen besteht noch Hoffnung, dass Änderungen zugunsten der Gastronomen und Unternehmer stattfinden. Insbesondere an die Vernünftigen innerhalb der ÖVP ist zu appellieren.

Für einen Staat, der mit den Unternehmern arbeitet statt gegen sie!

Die angekündigte Steuerreform wird in der geplanten Form nicht die größte Steuerreform der II. Republik, sondern ein rot-schwarzer Offenbarungseid gegenüber den österreichischen Unternehmern, Wirten, Gastronomen und Hoteliers. Statt dringend notwendiger Einsparungen, Bürokratieabbau, Rodung des Förderdschungels, Umsetzung einer nachhaltigen Verwaltungsreform und der Vereinfachung des Steuersystems, wird einfach noch mehr umverteilt und Mittelstand, Unternehmer und Leistungsträger werden kriminalisiert.

Die Belastungsmaßnahmen sind fixiert, die versprochenen Verwaltungseinsparungen dagegen nicht!

Garniert werden soll dieses Paket mit einem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie - ein nächster Schritt zur Entmündigung von Bürgern und Gastronomen und ein erheblicher Angriff auf deren Wahlfreiheit. Nicht mehr überraschen würde, wenn die Bundesregierung schon bald  - wie von der Tageszeitung Die Presse am 1. April d.J. noch scherzhaft in Aussicht gestellt - ein Panierverbot für Wiener Schnitzel oder ein absolutes Alkoholverbot durchsetzen will.

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sind auf dem besten Weg, Österreich zu einem Verbots- und Überwachungsstaat umzubauen.

Wir vom Team Stronach wollen zum Schutz der Bürger, Unternehmer, Wirte, Gastronomen und Hoteliers:

·         Allgemeine Steuererleichterungen statt Zwangsmaßnahmen wie Registrierkassenpflicht und „Bankkonto-Schnüffelei“;

·         Mehrwertsteuersenkung statt permanenter Steuererhöhungen, um europaweit konkurrenzfähiger zu werden;

·         Rodung des Förderdschungels;

·         Einführung der Transparenzdatenbank;

·         Beibehaltung des Einheitswerts statt die Realisierung des Verkehrswerts (= keine Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Hintertür!);

·         Fortführungsprämien für Betriebsnachfolger als Attraktivierungsmaßnahmen;

·         Zusätzliche steuer- und abgabenrechtliche Entlastungen bei Betriebsübergaben;

·         Verkaufsverbot von Tabak an Jugendliche als Raucherschutz statt ständiger Wirte-Schikanen sowie

·         Politikerhaftung statt gläserner Bankkonten und Eingriff in die Privatsphäre!

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird insbesondere im Sinne der österreichischen Unternehmer, Wirte, Gastronomen und Hoteliers aufgefordert, von den geplanten Verschärfungen im Bereich Registrierkassenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen, von der Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses, von den bevorstehenden Steuererhöhungen sowie im Sinne der Wahlfreiheit für die Bürger und die Unternehmer von der Einführung eines absoluten Rauchverbotes abzusehen bzw. im Falle der abzulehnenden Einführung eines solchen zumindest eine finanzielle Eins-zu-Eins-Entschädigung für die Betroffenen sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Behandlung zu geben.



[1] „Analyse Bundesfinanzrahmen 2016-2019“ Budgetdienst Parlament (Mai 2015); S.12

[2] „Stimmungsbild bei Hotellerie/Gastronomiebetrieben in der Steiermark“ 07. Mai 2015; IGF-Institut für Grundlagenforschung

[3] „Stimmungsbild bei Hotellerie/Gastronomiebetrieben in der Steiermark“ 07. Mai 2015; IGF-Institut für Grundlagenforschung