1138/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend der Abschaffung der ÖH-Zwangsmitgliedschaft

Immer öfter wird die Frage der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an heimischen Universitäten sowie Fachhochschulen angesprochen, da sich diese in vielen Fällen nicht vertreten fühlen. Auch die sinkende Wahlbeteiligung ist ein Ausdruck dessen.
Es wird Zeit, dass sich auch die Politik mit dieser Frage auseinander setzt. So wie in den anderen Kammervertretungen spricht sich NEOS auch in diesem Fall gegen eine verpflichtende Mitgliedschaft aus. Eine gute Vertretung sollte ihre Mitglieder nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch ihre Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschülerinnen - und Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, da Geld für Projekte ausgegeben wird, die nicht immer im Interesse der Studierenden sind. Darüber hinaus sind ÖH Beiträge nicht für gewisse Projekte zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft wenig Einfluss auf die Mittelverwendung.  

Das Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden definiert in §1 Absatz (3) Ordentliche Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sind die ordentlichen Studierenden gemäß § 2 Abs. 1 und die außerordentlichen Studierenden gemäß § 2 Abs. 2. Außerordentliche Mitglieder sind alle übrigen Studierenden an den Bildungseinrichtungen gemäß Abs. 1. Hier, und in anderen Teilen des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden, muss eine Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft gewährleistet werden.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und im Besonderen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, indem die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender an den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften auf freiwilliger Basis anhand eines Opt-Out Systems geregelt wird."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.