1138/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
betreffend
der Abschaffung der ÖH-Zwangsmitgliedschaft
Immer öfter wird die
Frage der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an heimischen
Universitäten sowie Fachhochschulen angesprochen, da sich diese in vielen
Fällen nicht vertreten fühlen. Auch die sinkende Wahlbeteiligung ist
ein Ausdruck dessen.
Es wird Zeit, dass sich auch die Politik mit dieser Frage auseinander setzt. So
wie in den anderen Kammervertretungen spricht sich NEOS auch in diesem Fall
gegen eine verpflichtende Mitgliedschaft aus. Eine gute Vertretung sollte ihre
Mitglieder nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch
ihre Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschülerinnen
- und Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, da Geld für
Projekte ausgegeben wird, die nicht immer im Interesse der Studierenden sind.
Darüber hinaus sind ÖH Beiträge nicht für gewisse Projekte
zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft wenig
Einfluss auf die Mittelverwendung.
Das Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden definiert in §1 Absatz (3) Ordentliche Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sind die ordentlichen Studierenden gemäß § 2 Abs. 1 und die außerordentlichen Studierenden gemäß § 2 Abs. 2. Außerordentliche Mitglieder sind alle übrigen Studierenden an den Bildungseinrichtungen gemäß Abs. 1. Hier, und in anderen Teilen des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden, muss eine Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft gewährleistet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und im Besonderen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, indem die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender an den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften auf freiwilliger Basis anhand eines Opt-Out Systems geregelt wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.