1143/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Judith Schwentner; Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen

 

BEGRÜNDUNG

 

Die verpflichtende Untersuchung von SexarbeiterInnen gibt es europaweit nur noch in Österreich und Griechenland. In Deutschland wurde sie  2001 abgeschafft, nun setzt man dort auf freiwillige Hilfsangebote statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen. Die Zwangsuntersuchungen sind nicht menschenrechtskonform, bereits im Jahr 2010 äußerte sich das UNO-Komitee gegen Folter aufgrund von  Berichten über Mängel an Privatsphäre und demütigende Umstände bis hin zu erniedrigender Behandlung bei medizinischen Untersuchungen in Gesundheitsämtern besorgt.

 

Derzeit ist eine Novellierung der Verordnung über die „gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen“  in Begutachtung. Es ist vorgesehen, dass Kontrolluntersuchungen nur mehr alle 6 Wochen statt wöchentlich zu erfolgen haben, der Zwang dazu soll aber bestehen bleiben.

 

Von vielen Expertinnen aus dem Beratungsbereich werden die Zwangsuntersuchungen abgelehnt. Viel wichtiger wäre es aus ihrer Sicht, mit medizinischer Aufklärung und Prävention das Gesundheitsbewusstsein der Frauen zu stärken. Derzeit werden nur Untersuchungen und keine Behandlungen durchgeführt, sehr oft nicht durch GynäkologInnen, sondern durch niedergelassene ÄrztInnen.  Die Untersuchungen sind  für manche Kunden ein Freibrief dafür,  Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Manche Bordell-BetreiberInnen bewerben sogar Unsafe-Praktiken mit dem Argument der Pflichtuntersuchung. Dadurch sind die SexarbeiterInnen einer großen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.  Erfahrungen zeigen, dass den SexarbeiterInnen trotz regelmäßiger Untersuchungen sehr häufig das notwendige Wissen um wirksamen Infektionsschutz fehlt.

 

Um selbstbestimmtes, informiertes Handeln bei den SexarbeiterInnen zu fördern, sind als wichtige gesundheitspolitische Maßnahme die derzeitigen Zwangsuntersuchungen durch freiwillige, niederschwellige, mehrsprachige, kostengünstige und qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitsbereich zu ersetzen.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in der Verordnung über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen, den Untersuchungszwang abzuschaffen und stattdessen ein System von freiwilligen und auf Wunsch anonymen Untersuchungen und Behandlungen mit ausreichend kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Angeboten zu verankern. Diese sollten auch gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen sowie fremdsprachige Beratungsangebote umfassen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.