1145/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Parlamentarische Materialien

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Bienen sind wichtige Nutztiere. Zwei Drittel der wichtigsten Kulturpflanzen sind laut FAO von der Bestäubung durch Bienen abhängig.

 

Mit Dezember 2013 verhängte die EU-Kommission Beschränkungen für drei Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidiacloprid) die überwiegend von Bayer aus Deutschland und Syngenta aus der Schweiz produziert werden. Österreich sprach sich anfangs entschieden gegen dieses EU-Vorhaben aus. Der Nationalrat beschloss dann aber im Sommer 2013 ein über die EU-Vorgaben hinausgehendes Neonicotinoid-Verbot, das vorerst bis Oktober 2016 gilt.

 

Seither sind mehr als 300 wissenschaftliche Artikel zum Thema publiziert worden. Zusammen betrachtet zeigen diese, dass der vorbeugende Neonicotinoid-Einsatz negative Auswirkungen auf zahlreiche Nützlinge haben kann, beispielsweise ein früher Tod der Königinnen bei Honigbienen und eine geringere Fortpflanzungsrate bei Wildbienen.

 

Neonicotinoide gefährden die Bienen. Zu dieser Kenntnis kommt beispielsweise eine aktuelle Studie des EU-Wissenschafsnetzwerks Easac[1]. Easac berät Entscheidungsträger in der EU. Die AutorInnen legen dar, der Einsatz der Neonicotinoide sei deshalb unvereinbar mit den Prinzipien nachhaltigen Pflanzenschutzes und widerspreche auch den Bemühungen um den Erhalt der Artenvielfalt in der Landwirtschaft. Der Studie zufolge droht durch den Pestizideinsatz ein "Bestäubungs-Defizit" - da immer mehr Nutzpflanzen angebaut werden, die in ihrer Entwicklung auf die Bestäubung der Bienen angewiesen sind.

Bienen können Neonicotinoide nicht nur erkennen. Sie lieben sie und steuern Pflanzen, die mit diesen Insektiziden behandelt wurden, bevorzugt an, schreiben Forscher aus Grossbritannien im Fachblatt „Nature“[2].

 

„Die Tatsache, dass die Bienen eine Vorliebe für Neonicotinoid-belastete Nahrung haben, ist besorgniserregend, weil es vermuten lässt, dass die Neonicotinoide ähnlich wie Nikotin als Droge wirken und solche Nahrung besonders belohnend wirkt.“ sagt die Leiterin der Studie, Geraldine Wright, von der Newcastle University[3].

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

 

·         die Anwendung von bienenschädigenden Pestiziden aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide in der Landwirtschaft auch über das Jahr 2016 hinausgehend, durch den Einsatz alternativer Methoden, dauerhaft zu ersetzen,

·         sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der bestehenden Neonicotinoid-Verbote und eine Ausweitung der Verbote von bienengefährlichen Pestiziden, insbesondere von Thiacloprid, Cypermethrin und Deltamethrin, einzusetzen,

·         ein Pestizidreduktionsprogramm in Österreich in Kraft zu setzen, das zum Ziel hat, den Einsatz von problematischen Pestiziden zu beenden und den Gesamteinsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2020 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren,

·         alternative Methoden zur Reduktion des Schädlings- und Krankheitsdrucks, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, als gute landwirtschaftliche Praxis zu etablieren,

·         die Forschung der ökologischen Alternativen im Bereich biologischer Pflanzenpflege und Pflanzenschutz zu fördern und auszubauen, sowie ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für diese bienenfreundlichen Mittel einzurichten,

·         die Arbeit der ImkerInnen durch eine Leistungsabgeltung für Weiterbildung, Beratung und  Öffentlichkeitsarbeit an ImkerInnen-Vereine zu unterstützen, die gezielt die Zusammenarbeit mit den Bäuerinnen und Bauern im Sinne des Bienenschutzes stärkt,

·         die Zucht von robusteren, unserem Klima angepassten Bienenvölkern zu unterstützen,

·         auch die Anlage von Bienenweiden und Blühpflanzen für Insekten in Wiesen und Grünflächen über die im ÖPUL 2015-2020 vorgesehenen Maßnahmen hinausgehend, zu fördern,

·         den Neu-Einstieg von ImkerInnen zu unterstützen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.



[1] http://www.easac.eu/environment/reports-and-statements/detail-view/article/ecosystem-se.html

 

[2] http://www.nature.com/nature/journal/v521/n7550/full/nature14414.html

 

[3] https://science.apa.at/rubrik/natur_und_technik/Nikotin-aehnliche_Wirkung_Bienen_fliegen_auf_Insektizide/SCI_20150422_SCI39391351423198124