1148/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Parlamentarische Materialien

 

 

BEGRÜNDUNG

 

2014 wurde das Schubhaftgefängnis Vordernberg eröffnet. Verträge zwischen Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg stellen sicher, dass die Gemeinde 5,5 Millionen € pro Jahr zur Verfügung hat, um dieses Schubhaftgefängnis zu betreiben. Der Auftrag ging damals an den einzigen Bewerber – die private Sicherheitsfirma G4S. Die Gemeinde Vordernberg vergab einen Vertrag mit Mindestlaufdauer von 15 Jahren und vereinbarte monatliche Pauschalzahlungen in der Höhe von 400.000 € an G4S.

 

Heute steht das Schubhaftgefängnis Vordernberg weitgehend leer. Wie der Kurier am 10.4.2015 berichtete waren dort gerade einmal drei Schubhäftlinge untergebracht: „Der Bund überweist dennoch Monat für Monat rund 400.000 Euro an die Sicherheitsfirma G4S, die für den privatwirtschaftlichen Teil der Führung des Anhaltezentrums in Vordernberg zuständig ist; von der Verpflegung bis zum Putzdienst. Das ist in den Verträgen zwischen Gemeinde, Bund und Unternehmen so vorgesehen: Egal, wie viele oder wenige Menschen in Vordernberg untergebracht sind, die Summe bleibt immer gleich.

 

Gerade in einer Zeit, in der eine weltweite Flüchtlingskrise herrscht und auch Österreich dringend mehr Geld für Asylwerberunterbringung und Asylverfahren benötigt, ist diese Verschwendung von Steuergeldern an ein leerstehendes und überbezahltes Schubhaftgefängnis abzulehnen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, unverzüglich aus den Verträgen des Innenministeriums mit der Gemeinde Vordernberg bezüglich des Schubhaftgefängnisses Vordernberg auszusteigen und neue, transparente Verträge zum Betrieb des Schubhaftzentrums ohne Auslagerung an gewinnorientierte Organisationen abzuschließen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.