1155/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen
betreffend Zielgerichteter Finanzausgleich
und Zweckbindung der Mittel
Mit dem Beginn der Verhandlungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz bietet sich angesichts der enormen Staatsschuldenlast sowie der hohen Steuerbelastung eine Möglichkeit, die gesamte Finanzarchitektur Österreichs auf neue Beine zu stellen. Um dieses Ziel jedoch zu erreichen, müssen einige grundlegende Reformen umgesetzt werden. Im Rahmen der vergangenen Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden entsprechende Strukturdefizite jedoch nicht ausreichend thematisiert. Dementsprechend müssen sich die Finanzausgleichspartner diesen Defiziten in den aktuellen Verhandlungen annehmen. Das betrifft unter anderem die Zielorientierung des Finanzausgleichs:
"Unter Zielorientierung des Finanzausgleichs wird die grundsätzliche Festschreibung gesamtwirtschaftlicher und –gesellschaftlicher Ziele im Finanzausgleich verstanden. Ein Beispiel einer Zielorientierung ist hierbei die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft. Dieses Ziel ist nach wie vor verankert, auch wenn sich der Problemdruck im Bereich der Wasserwirtschaft in den letzten Jahren bereits stark verändert hat. Ähnliches gilt für den Bereich der Wohnraumschaffung. Die Festschreibung wichtiger Ziele (und das Auflassen bereits erreichter oder als nicht mehr wesentlich erachteter) kann eine wichtige Signalwirkung ausüben. Rossmann (2008) nennt als Bereiche inhaltlicher Ziele des Finanzausgleichs finanz-, wirtschafts-, sozial-, umwelt- und gesellschaftspolitische Zielsetzungen. Da eine zu große Vielfalt an inhaltlichen Zielen einer effizienten Zielerreichung – aufgrund der großen Vermischung und somit unklaren Anreizsetzung und Intransparenz –entgegenstehen, sollten inhaltliche Ziele auf einige wenige Hauptziele konzentriert sein. Beispiele für wichtige neue Zielsetzungen im Finanzausgleich können der Klimaschutz oder eine nachhaltige Raumentwicklung sein." (Endbericht - Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien; TU Wien, KDZ, IHS, WIFO; S. 26)
Darüber hinaus muss garantiert werden, dass
Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmeverantwortung stärker
zusammengeführt werden. In der Fachliteratur wird von verstärkter
Konnexität in diesem Zusammenhang gesprochen: "Der wichtigste grundsätzliche
Bereich für Reformen des österreichischen Finanzausgleichs liegt in
der Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung.
Auf jeder Ebene des Staatsaufbaus muss gewährleistet werden, dass
politische Entscheidungsträgerinnen die finanziellen Konsequenzen ihrer
Entscheidungen klar vor Augen haben, und dass Aufgaben und standardisierte
Rahmenbedingungen, die von Gebietskörperschaften höherer Ebene
bestimmt oder bestellt werden, auch entsprechend finanziert werden, bzw. die
Finanzierungsmöglichkeiten durch eigene Einnahmen gegeben sind." (Endbericht
- Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und
Reformstrategien; TU Wien, KDZ, IHS, WIFO; S. 26) Nur so kann garantiert
werden, dass seitens der Verantwortungsträger_innen qualifizierte
Entscheidungen getroffen werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Rahmen der Vperhandlungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz eine Diskussion um die grundsätzliche Festschreibung gesamtwirtschaftlicher und –gesellschaftlicher Ziele im Finanzausgleich anzuregen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Darüber hinaus müssen die Verhandlungsergebnisse dem Prinzip einer erhöhten Konnexität in Bezug auf die Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmeverantwortung entsprechen. Auch hierzu soll seitens des Bundes ein kohärentes Konzept vorgelegt werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.