1159/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung einer richtigen Teilpension

 

Die von der Regierung geplante "Teilpension" ist ein reiner Etikettenschwindel, weil es sich dabei um keine Pension handelt. Dass die 'Teilpension' unter dem Titel 'Teilpension - erweiterte Altersteilzeit' eingeführt werden soll, offenbart, worum es sich handelt: Die "Teilpension" wird im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt und nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellen. Die Teilpension kann nicht mehr, als die Altersteilzeit schon bisher kann. Lediglich die Zugangsmöglichkeiten und das Ausmaß der Kostenerstattung für die Arbeitgeber sind geringfügig anders. Das ist kein großer Wurf, sondern der Versuch, die Bürger_innen für dumm zu verkaufen.

Mit dieser Teilpension setzt die Bundesregierung die  statistische Schönfärberei unverändert fort: Da die Mittel für diese ‚Teilpension‘ über das AMS ausbezahlt werden, zählen ihre Bezieher nicht als Pensionisten. Der erhoffte Nebeneffekt: Das Pensionsantrittsalter wird steigen - zumindest auf dem Papier. Die Ausgaben der Pensionsversicherung steigen ungebremst weiter, weil Kosten der Teilpension dem AMS von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt werden.

Nach diesem Vorschlag gehen "Teilpensionisten" abschlagsfrei in Regelpension, weil sie ja vorher nur AMS-Geld bezogen haben, damit sind AK und ÖGB zufrieden gestellt. Und die Arbeitgeberseite hat sich einkaufen lassen, weil bei der Altersteilzeit nur 90%, hier aber 100% der Arbeitgeber-Mehrkosten ersetzt werden. Zahlen dürfen das die Jungen über eine zusätzliche Verschuldung.

Auch wenn das Sozialministerium beim vorgelegten Entwurf für die von ihnen geplante Teilpension von geringeren Ausgaben spricht, so wird das geplante System langfristig zu einer Mehrbelastung des Pensionssystems führen. Die Personen die diese "Teilpension" in Anspruch nehmen, werden kurzfristig zu einer Entlastung des Systems führen, da sie keine Pension beziehen. Da aber keine Abschläge angerechnet werden und die Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt werden, erhöht sich langfristig deren Pensionsanspruch so, dass langfristig keine Einsparungen sondern Mehrausgaben zu erwarten sind.

Eine richtige Teilpension - die auch den Namen verdient hätte - würde vorsehen, dass man ab Erreichen der Anspruchsvoraussetzung, beispielsweise für die Korridorpension, einen Teil (beispielsweise 25%, 50% oder 75%) des Pensionsanspruches bereits bezieht, während man in einem verminderten Ausmaß weiterarbeitet. Der vorzeitig bezogene Pensionsteil wird mit den vorgesehen Abschlägen berechnet. Für das Gehalt aus der Weiterbeschäftigung wären weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen, die im Endeffekt (für den später abgerufenen Pensionsteil) wieder einen höheren Pensionsanspruch ergäben. Dadurch wären auch entsprechende Anreize zur weiteren Erwerbstätigkeit gesetzt. Wesentlich an einer richtigen Teilpension ist, dass keine Mehrkosten auf das System warten, wie es die von der Regierung vorgeschlagene Regelung vorsieht.

Das Regierungsprogramm sähe die Einführung einer richtigen Teilpension vor: "Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.;" (S. 64, Regierungsprogramm).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Wesentlich dabei ist, dass ab Erreichen der Voraussetzungen für den Bezug einer Langzeitversichertenpension, einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer oder einer Korridorpension, die Möglichkeit geschaffen wird einen Teil des Pensionsanspruches, der aufgrund der genannten Frühpensionierungsmöglichkeiten gegeben wäre, bereits zu beziehen, wobei im Gegenzug das Arbeitsausmaß reduziert wird, vom Einkommen aus der Erwerbstätigkeit aber weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu später zu einem höheren Pensionsanspruch führen sollen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.