1161/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Pensionskonto für Beamte ab 1. Jänner 2016

 

Seit 1. Jänner 2014 gilt für alle nach APG pensionsberechtigten Versicherten das Pensionskonto, eine Gruppe bleibt aber noch einige Zeit von dieser Umstellung verschont: Für rund 50.000 Beamte wird es diese Umstellung erst 2028 geben. Für diese Personengruppe wird die Parallelrechnung noch für die Jahrgänge bis 1975 weitergeführt. Ein wesentlicher Aspekt einer Harmonisierung der Pensionssysteme wird einfach um eine ganze Generation nach hinten verschoben.

Die Unterschiede zwischen Pensionsansprüchen aufgrund des Pensionskontos und solchen von Beamt_innen zeigt sich in den unterschiedlichen Parametern, die für die Berechnung der Pensionen herangezogen werden. Die unterschiedliche Handhabung bei Bemessungsgrundlagen, Bemessungshöhe und Durchrechnungszeiträumen führt bei ASVG-Versicherten, die im Alter von 62 nach 40 Jahren in Pension gehen, zu Einbußen von bis zu einem Viertel. Beamt_innen bleiben hingegen von diesen Pensionskürzungen durch die Hintertür verschont. Der Rechnungshof macht insbesondere auch immer wieder auf die besonderen Vorteile von ÖBB-Bediensteten im alten Pensionsrecht aufmerksam. Hier zeigt sich, dass diese ein früheres Pensionsantrittsalter, günstigere Abschläge bzw. niedrigere Deckelung der höchstmöglichen Abschlägen und eine höhere Bemessungsgrundlage genießen.

Das Ziel vergangener Pensionsreformen, eine Harmonisierung herbeizuführen, trifft vielleicht für ASVG-Versicherte zu. Eine Harmonisierung zwischen den Regelungen des APG und jenen fü Beamt_innen wurde aber einfach um eine Generation nach hinten verschoben. Von Gerechtigkeit, insbesondere von Generationengerechtigkeit, kann somit noch lange nicht die Rede sein. Eine rasche Umstellung ist darüber hinaus eine unerlässliche Maßnahme, um Pensionsgerechtigkeit unter verschiedenen Gruppen von Erwerbstätigen herzustellen und eine schnellere und gerechte Harmonisierung zu erreichen.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung des Pensionskontos entsprechend dem Allgemeinen Pensionsgesetz für die Gruppe der Bundesbeamten, die ab dem 1.1.1955 geboren worden sind, mit 1.1.2016 vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.