1165/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Aussetzung der Safe Harbor-Regelung der EU mit den USA

Die europäische Datenschutzrichtlinie (DSRL 95/46/EG) sieht vor, dass ein Datentransfer in Drittstaaten, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen, verboten ist (vgl. Art.25 und Art.26 DSRL). Allerdings ermächtigt die europäische Datenschutzrichtlinie die Kommission, die Angemessenheit des Datenschutzes in einem Drittland festzustellen, wenn dieses bestimmte Anforderungen erfüllt (vgl. Art.25 Abs.6 DSRL). Die Safe Harbor-Regelung ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000, die es europäischen Unternehmen trotzdem ermöglicht, personenbezogene Daten legal und genehmigungsfrei an US-Unternehmen zu übermitteln, sofern diese sich zu den „Grundsätzen des sicheren Hafens“ verpflichten (vgl. auch https://safeharbor.export.gov/list.aspx). Eine Kontrolle dessen durch externe, unabhängige Stellen findet aber nicht statt; es reicht, wenn die Unternehmen sich dies selbst bescheinigen.

Die Entscheidung der EU-Kommission wurde darüber hinaus getroffen, bevor der USA PATRIOT Act im Herbst 2001 verabschiedet wurde. Nach dessen Bestimmungen können aber US-amerikanische Geheimdienste ohne richterliche Anordnung auf die Daten aller US-Unternehmen - und damit auch auf die aus der EU an US-Unternehmen übermittelte Daten - zugreifen. Nicht zuletzt auch die Enthüllungen durch Edward Snowden bestätigen, dass es mit dem Schutz der Daten vor Ausspähung durch US-Dienste in den USA nicht gut bestellt ist. Ebenso fehlt ein gerichtlicher Individualrechtsschutz ("judicial redress") für Betroffene, die nicht in den USA ansässig sind.

Auch die EU-Kommission sieht Nachbesserungsbedarf und hat Ende November 2013 insgesamt 13 Empfehlungen zur Verbesserung des Funktionierens der Regelung vorgestellt. Nach den Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den US-Partnern über diese Vorschläge soll das Funktionieren der Safe Harbor-Regelung dann erneut überprüft werden. Anscheinend schließt die Kommission eine Suspendierung der Safe Harbor-Regelung bei einer unzureichenden Umsetzung durch die USA nicht aus. Noch klarer bezieht das Europäische Parlament Stellung und hat im März 2014 mit deutlicher Mehrheit für eine Aussetzung der Safe Harbor-Regelung gestimmt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Safe Harbor-Regelung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt wird. Die Regelung bleibt so lange unwirksam, bis die USA ein der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantieren kann, die Verbesserungsvorschläge der EU-Kommission nachweislich umgesetzt und entsprechende Vorkehrungen den gerichtlichen Individualrechtsschutz betreffend vorgesehen wurden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.