1166/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Transparenz der Finanzausgleichsverhandlungen

Mit der Verlängerung des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes wurde zwar ein technisch notwendiger Schritt eingeleitet, jedoch die politische Debatte über eine Reform des Finanzausgleichs vertagt. Seitens des Finanzministers wurde mehrmals betont, dass im Frühjahr 2015 die Verhandlungen über eben diese starten sollen, jedoch ist bisher unklar, welcher konkreter Zeitplan bzw. welche Rahmenbedingungen den Verhandlungen zu Grunde liegen sollen. In einer Anfragebeantwortung betonte der Bundesminister für Finanzen:

"Sowohl die zu behandelnden Themen als auch deren Reihenfolge werden gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern festzulegen sein. Einen Zeitplan für die Behandlung der einzelnen Themen gibt es daher noch nicht" (2301/AB)

Welche Etappenziele bis Ende 2015 zu verfolgen sind, ist derzeit noch unklar. Dass bis Ende kommenden Jahres ein Konsens seitens der Finanzausgleichspartner über die grundlegenden Reformen des Finanzausgleiches vorliegt ist dementsprechend unglaubwürdig. Zentrale Defizite sind unter anderem die große Diskrepanz zwischen Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung, unübersichtliche Mischfinanzierung und die hohe Transferabhängigkeit der Länder. Außerdem muss eine verstärkte Abgabenautonomie und ein verminderter Steuerverbund thematisiert werden, sowie eine stärkere Zielorientierung.

Auf Grund der komplexen und vielschichtigen Struktur einer Finanzausgleichsreform sowie den divergierenden Interessen der unterschiedlichen Verhandlungspartner ist es unerlässlich, einen Zeitplan bzw. Themenschwerpunkte schon vorab zu formulieren. Im Sinne einer transparenten Kommunikation sowie Positionierung der Bundesregierung soll ein konkretes Konzept vorgelegt werden, das die Rahmenbedingungen für die Finanzausgleichsverhandlungen festlegt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen sind gefordert, umgehend einen Entwurf für einen konkreten Zeitplan zu den Finanzausgleichsverhandlungen vorzulegen, der sowohl klare Etappenziele ausformuliert, als auch Rahmenbedingungen definiert, um sicherzugehen, dass Ende 2015 ein Konsens der Finanzausgleichspartner über die Kernpunkte der Reformen des Finanzausgleichs vorliegt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.