1167/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Steuerautonomie für Länder und Gemeinden

 

Laut Zielsetzung der Bundesregierung soll die Steuerreform zur Entlastung, Vereinfachung, zum Bürokratieabbau und zur Konjunkturbelebung beitragen. Damit einhergehen müsste eine weitreichende Reform des österreichischen Steuersystems. Jedoch lassen die vorliegenden Entwürfe nicht erkennen, wie die genannten Ziele konkret erreicht werden sollen. Die von Expert_innen schon seit Jahren wiederholt geforderte erhöhte Steuerautonomie von subnationalen Gebietskörperschaften wurde im Rahmen der Reform nicht angegangen.

"Mit den hier erwähnten Reformbereichen direkt verknüpft sind die Stärkung der Abgabenautonomie und eine damit einhergehende Verminderung des Steuerverbunds. Ein zuletzt öfter gehörtes Argument im Rahmen der österreichischen Föderalismusdiskussion ist die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Gebietskörperschaften einer Ebene. Die Stärkung von Wettbewerbselementen kann nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn nicht nur Aufgaben entsprechend den lokalen und regionalen Präferenzen gestaltet werden (fiskalische Äquivalenz), sondern damit direkt auch die zur Finanzierung der Aufgaben notwendige Abgabenautonomie verbunden ist." (Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien; TU / WIFO / KDZ / IHS, 2011)

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung den Start der Finanzausgleichsverhandlungen mit Ende April 2015 datiert hat, ist unverständlich, weshalb der Entwurf der Regierung die genannten Einsparungs- und Neugestaltungspotentiale auf Ausgabenseite nicht konkretisiert. Die angekündigte Gegenfinanzierung, die unter anderem auf Einsparungen im Bereich Förderungen und Verwaltung beruht, ist nicht weiter ausgeführt. Mit den anstehenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz wäre es möglich, eine umfassende und nachhaltige Umgestaltung vorzunehmen. In Österreich hebt der Bund die Steuern ein – und gibt sie teilweise an Länder und Gemeinden weiter. Diese Transfers verursachen zusätzliche Verwaltungskosten und bringen Länder und Gemeinden in eine passive Empfängerrolle. Sie bekommen Geld, ohne für dessen Einhebung verantwortlich zu sein. Das führt zu überhöhten Forderungen an den Bund. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern auf der Ausgabenseite wäre ein Schritt in Richtung erhöhte Steuerautonomie von Ländern sowie Gemeinden dringend zu erwägen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen soll im Rahmen der Steuerreform sowie der Finanzausgleichsverhandlungen dafür eintreten, die Steuerautonomie der Länder sowie Gemeinden zu erhöhen. Dabei soll es nicht zu Steuererhöhungen kommen, sondern die Einkommens- und Lohnsteuersätze auf Bundesebene so weit gesenkt werden, dass es den subnationalen Gebietskörperschaften möglich ist, durch - nach oben hin beschränkte - Aufschläge auf eben diese Steuern autonom Steuern zu erheben."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschusses vorgeschlagen.