1170/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Entflechtung der Transfers im Rahmen der Finanzausgleichsreform

Der Finanzausgleich regelt die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und legt maßgeblich fest, welche Transfers vom Bund in Richtung subnationale Gebietskörperschaften für welche Bereiche fließen. Der Finanzausgleich ist somit das Herzstück der österreichischen Budgetierung, und im Kern dafür verantwortlich, was konkret mit Steuergeldern passiert. Dass das derzeitige System massiv dysfunktional ist, darüber sind sich beinahe alle Expert_innen einig - und wird auch in regelmäßigen Abständen seitens der Regierung, den Ländeshauptleuten und der Opposition wiederholt. Dabei handelt es sich außerdem nicht um eine innovative Problemanalyse, sondern eine, die seit Jahren - wenn nicht Jahrzehnten - weitergeführt wird.

Gerade wenn es darum geht, wie die Transfers zwischen den Gebietskörperschaften zu gestalten sind, herrscht Konsens darüber, dass das derzeitige System unübersichtlich und ineffektiv ist:

"Wie bereits oben angesprochen, ist die Transparenz der Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verantwortlichkeit der fiskalpolitischen Entscheidungsträger/innen. Zusammen mit der Aufgabenentflechtung und der Stärkung der Abgabenautonomie stellt Transparenz eine wichtige Grundvoraussetzung einer effizienten öffentlichen Aufgabenerfüllung dar. Der österreichische Finanzausgleich ist derzeit mit einem überbordenden und nur für wenige Expert/innen noch einigermaßen durchschaubaren Transfergeflecht verbunden. Der Reformbedarf besteht hierbei somit in einer radikalen Vereinfachung und Entflechtung der Transfers." (Endbericht - Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien; TU Wien, KDZ, IHS, WIFO; S. 27)

Die Transfers müssen dementsprechend transparenter gestaltet und reduziert werden. Eine neue Gesamtarchitektur der Transfers muss angedacht werden, denn punktuelle Reformen werden in diesem Zusammenhang nicht ausreichen, um eine entsprechende Optimierung zu erreichen. Hierbei steht vor allem eine neue politische Verantwortungskultur im Vordergrund, denn nur über eine Neugestaltung der Transferbeziehungen kann garantiert werden, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern forciert wird: "Anderseits haben Transfers immer auch unerwünschte Wirkungen: Werden die finanziellen Ressourcen zur Aufgabenerfüllung fast ausschließlich durch den Zentralstaat bereit gestellt, sinken generell die Anreize zu effizienterer Ausgabenpolitik bzw. fällt die Notwendigkeit, Aufgaben auch auf jener Ebene zu finanzieren, die die Ausgaben dafür tätigt." (Endbericht - Grundlegende Reform des Finanzausgleichs: Reformoptionen und Reformstrategien; TU Wien, KDZ, IHS, WIFO; S. 14) In den gerade angelaufenen Verhandlungen zu einem neuen Finanzausgleichsgesetz müssen eben diese Missstände behoben werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen eine Neuordnung der Transferbeziehungen zu forcieren. Dabei sollen nicht punktuelle Reformen im Vordergrund stehen, sondern die Gesamtarchitektur der Transfers überarbeitet werden. Erhöhte Transparenz sowie Reduktion der Transfers müssen als primäre Verhandlungsziele angesehen werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.