1171/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend einheitliches Spekulationsverbot

Die ehemalige Finanzministerin Maria Fekter ist mit ihrem Versuch, ein bundesweites Spekulationsverbot in den Verfassungsrang zu heben, in der vergangenen Legislaturperiode an der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert. Wenn ein bundesweites und einheitliches Spekulationsverbot diskutiert wird, wird die mangelnde Zustimmung der Opposition seitens der Regierung gerne ins Feld geführt, um eine Debatte hierzu zu umgehen. Jedoch ist die Situation komplexer als oftmals dargestellt: Das 2013 verhandelte Spekulationsverbot sollte nicht bundeseinheitlich, sondern in Form von neun Ausführungsgesetzen umgesetzt werden. Abgesehen davon wurde seitens Opposition sowie Expert_innen wiederholt kritisiert, dass die vorliegenden Regierungsentwürfe keine konsequente Kontrolle des Spekulationsverbotes ermöglichen würden.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf das Fehlen einer einheitlichen Regelung zum Rechnungswesen der Gebietskörperschaften, ohne die ein einheitliches Spekulationsverbot ad absurdum geführt würde. Laut Aussagen des Finanzministers im Budgetausschuss vom 12.3.2015 wird derzeit eine entsprechende Verordnung realisiert, wobei die Verhandlungen mit den Gemeinden noch laufen. Zwar liegt diese dem Parlament noch nicht vor, jedoch ist davon auszugehen, dass die geplante Verordnung die Vorraussetzungen für ein bundesweites Spekulationsverbot optimieren würde. Nachdem 2013 die Umsetzung eines solchen gescheitert war, setzten einige Bundesländer die getroffene 15a-Vereinbarung selbstständig in Landesgesetze um, was zur Folge hat, dass die jeweiligen Regelungen variieren und auch die seitens der Bundesregierung vorgelegten, nicht ausreichenden Bestimmungen zum Teil übernommen wurden.

Was nicht zuletzt die Causa Hypo Alpe Adria gezeigt hat, ist, dass Österreich massiven Verbesserungsbedarf hinsichtlich seiner Finanzarchitektur hat. Neben - auf Grund der fehlenden Regelungen zur Berechnung - vollkommen intransparenten und willkürlichen Haftungsobergrenzen, einer damit einhergehenden Bilanzierungswillkür durch die Bundesländer, mangelhaften Instrumenten zur Kontrolle ausgelagerter Einheiten, einem fehlenden Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, nach wie vor nicht umgesetzten einheitlichen Regelungen für das Rechnungswesen, einem undurchsichtigen Förderwesen und intransparenten Finanzierungsströmen im Rahmen des Finanzausgleichs ist auch das Fehlen eines bundesweites, einheitliches Spekulationsverbot ein massiver Risikofaktor, den es umgehend zu beseitigen gilt. Eine benötigte Mehrheit für ein solches Gesetz würde dann problemlos zustande kommen, wenn die Bundesregierung Anmerkungen seitens der Opposition sowie Expert_innen in Hinblick auf eine Konkretisierung der in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwürfe berücksichtigen würde. Dass Regelungen für Spekulationen über Ländergesetze erlassen werden, ist angesichts einer transparenten und einheitlichen Gebarung nicht angemessen und fördert nur eine weitere Fragmentierung der öffentlichen Haushaltsarchitektur.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz für ein bundesweites, einheitliches Spekulationsverbot vorzulegen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieses Gesetz bundeseinheitlich, und nicht in Form von Ausführungsgesetzen umgesetzt werden soll. Darüber hinaus ist zu garantieren, dass eine weitreichende Überwachung und Kontrolle des Spekulationsverbotes ermöglicht wird. Weiters muss der Auslegungsspielraum, der im Rahmen des in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurfes vorgesehen war, minimiert werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.