1175/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Werner Neubauer, Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend gesetzliche Verankerung des Weihnachts- und Urlaubsgelds

 

 

Das Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Gehalt genannt) und das Weihnachtsgeld(=Weihnachtsremuneration oder 13. Gehalt) sind Sonderzahlungen. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit von Sonderzahlungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt.

 

Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart, erhalten Sie keine dieser Sonderzahlungen! Denn es gibt im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Die Höhe einer Sonderzahlung hängt vom Kollektivvertrag ab, der für Sie gilt. Meistens beträgt das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn dies im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist. 

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Weihnachts-Urlaubsgeld.html

Um im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, dass Firmen im unlauteren Wettbewerb ihre Arbeitnehmer zum Verzicht auf diese Sonderzahlungen zwingen bzw. diese ihnen vorenthalten, sollte das Weihnachts- und Urlaubsgeld entsprechend gesetzlich verankert werden.

Vor allem ausländische Firmen, die etwa über Entsendungen bzw. anderen Möglichkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt mit ausländischen Arbeitskräften tätig sind, können ansonsten die österreichischen Arbeitsrechts- und Sozialstandards unterlaufen und somit Lohn- und Sozialdumping betreiben.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die eine gesetzliche Verankerung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes vorsieht. Damit soll inhaltlich insbesondere auch auf dem Gebiet des Lohn- und Sozialdumpings dem unlauteren Wettbewerb ein Riegel vorgeschoben werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen