1176/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter

betreffend Potentialanalyse in den Sozialversicherungen

 

Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger, mit insgesamt 22 Sozialversicherungsträgern ist nicht mehr zeitgemäß, sondern mutet geradezu „ständestaatlich“ an. So ist etwa auch das Steuersystem in Österreich weitgehend vereinheitlicht und stellt nicht darauf ab, in welchem Bundesland ein Steuerpflichtiger lebt bzw. ob er Angestellter, Arbeiter, Landwirt oder Unternehmer ist. Insbesondere eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger zu einem einheitlichen System mit einer einheitlichen Beitrags- und Leistungskomponente  bietet für die Zukunft eine Basis für eine Deckelung bzw. sogar Senkung der hohen Sozialabgabenquote.

Sogar die SPÖ/ÖVP-Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2013-2018 darauf verständigt, dass es in bestimmten Bereichen eine bessere Zusammenarbeit und damit nachhaltige Synergien zwischen den einzelnen  Sozialversicherungsträgern geben könnte.

In diesem Zusammenhang ist  auf folgenden Passus zu verweisen: "Studie über mögliche Effizienzsteigerungen der Sozialversicherungsträger: Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von 22 Sozialversicherungsträgern erfüllt. Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten sollen insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Verwaltung erhoben werden."

Die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit als erste Phase einer völligen Zusammenlegung der SV-Träger zu untersuchen und herauszuarbeiten, ist daher dringend notwendig. Dafür ist die Durchführung einer solchen Studie so rasch als möglich erforderlich.

Auf der Grundlage dieser Studie solle dann ein entsprechender Maßnahmenplan erstellt werden, der bis 2018 die Potentiale einer Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger entsprechend herausarbeitet und das Fundament für eine solche Zusammenlegung unter Zugrundelegung einer einheitlichen Beitrags- und Leistungskomponente legt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Gesundheit werden aufgefordert, die Durchführung einer Potentialanalyse zu einer  nachhaltigen Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung bei Standorten, Personal und  Verwaltung durch eine verstärkte Zusammenarbeit der 22 Sozialversicherungsträger in Auftrag zu geben. Hierbei soll insbesondere die zu hebenden strukturellen und finanziellen Potenziale einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger zu einer einheitlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsanstalt, erhoben werden. Diese Studie soll spätestens bis 31.12. 2015 dem Nationalrat vorgelegt werden.

Auf der Grundlage dieser Studie solle dann ein entsprechender Maßnahmenplan erstellt werden, der bis 2018 die Potentiale einer Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger entsprechend herausarbeitet und das Fundament für eine solche Zusammenlegung unter Zugrundelegung einer einheitlichen Beitrags- und Leistungskomponente legt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.