1179/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhalt der Hinterbliebenen-Pensionen

 

 

In einem Papier zum österreichischen Pensionssystem des BMASK werden unter anderem die „Hinterbliebenen-Pensionen“ eigens mit 4 Milliarden Euro ausgewiesen. Dazu heißt es:

„Die Hinterbliebenen-Pensionen kosten über 4 Milliarden Euro

-In Schweden in eigener Versicherung

„Nur“ Alters- und Invaliditäts-Pensionen sind also durch Beiträge gedeckt- und das, obwohl aus den Brutto-Pensionen wieder Rückflüsse an Finanz und Krankenkassen bestehen.„

 

Man gewinnt den Eindruck, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) nach dem Anschlag auf die Pflegebedürftigen, - keine tatsächliche Valorisierung des Pflegegeldes und massive Erschwerung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2 nun auch die Hinterbliebenen-Pensionisten im Visier hat. Es droht also auch dort ein sozialpolitischer Kahlschlag.

 

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird aufgefordert, die Hinterbliebenen-Pensionen in ihrer derzeitigen Form zu garantieren.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.