1179/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 20.05.2015
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter
betreffend Erhalt der Hinterbliebenen-Pensionen
In einem Papier zum österreichischen Pensionssystem des BMASK werden unter anderem die „Hinterbliebenen-Pensionen“ eigens mit 4 Milliarden Euro ausgewiesen. Dazu heißt es:
„Die Hinterbliebenen-Pensionen kosten über 4 Milliarden Euro
-In Schweden in eigener Versicherung
„Nur“ Alters- und Invaliditäts-Pensionen sind also durch Beiträge gedeckt- und das, obwohl aus den Brutto-Pensionen wieder Rückflüsse an Finanz und Krankenkassen bestehen.„
Man gewinnt den Eindruck, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ) nach dem Anschlag auf die Pflegebedürftigen, - keine tatsächliche Valorisierung des Pflegegeldes und massive Erschwerung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2 nun auch die Hinterbliebenen-Pensionisten im Visier hat. Es droht also auch dort ein sozialpolitischer Kahlschlag.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird aufgefordert, die Hinterbliebenen-Pensionen in ihrer derzeitigen Form zu garantieren.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.