1181/A XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975) geändert wird, BGBl. Nr. 231/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 189/2013, wird wie folgt geändert:

 

Nach § 16 Absatz 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:

 

 „Absatz 7. Dieser Bericht ist bis zum 1. September jedes Folgejahres dem Nationalrat zur Behandlung vorzulegen.“

 

 

Begründung

 

Die Wildschadensberichte informieren über die dramatischen Auswirkungen von Verbiss- und Schälschäden sowie eine zunehmend besorgniserregende Entwicklung in Österreichs Wäldern durch Wildschäden. Durch das jährliche Veröffentlichen der Zahlen, Daten und Fakten im Internet gemäß § 16 Absatz 6 Forstgesetz kann die Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirt auf die Problemlage vermehrt und aktiv aufmerksam gemacht werden.

Aufgrund der zunehmend steigenden Zahl an Wildschäden durch Verbiss und Schälen erscheint es darüber hinaus notwendig, den jährlichen Bericht nicht nur im Internet zu veröffentlichen, sondern auch dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung vorzulegen. Dadurch soll zu dieser Problematik -  im Sinne einer transparenten und offenen Diskussion - die Möglichkeit zur intensiveren Auseinandersetzung und Nachfrage ermöglicht werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.