1188/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung einer effizienten und effektiven Transparenzdatenbank

 

Es ist ein derzeit unbrauchbares und alles andere als vollständiges Instrument: die Transparenzdatenbank, wie sie vor über einem Jahr von der ehemaligen Finanzministerin Maria Fekter bejubelt wurde. Schon Josef Pröll hatte im Regierungsbeschluss zu einer Transparenzdatenbank ein klares Signal für mehr Transparenz bei staatlichen Förderungen gesehen - all diese Ankündigungen von einer Lichtung des Förderdschungels sind aber ein Wunschtraum geblieben. Jährlich schütten Bund, Länder und Gemeinden 19 Milliarden Euro an Förderungen aus, wobei unklar ist, wohin genau das Geld fließt.

Auf dem sogenannten Transparenzportal werden momentan Förderprogramme online aufgelistet, nicht aber die dazugehörigen Fördersummen. Durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern wurden diese lediglich verpflichtet, eine Auflistung ihrer Fördermaßnahmen offenzulegen - es ist also etwas wie eine Informationsseite entstanden, die darüber Auskunft gibt, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können (transparenzportal.gv.at). In Ihrer jetzigen Form wird die Transparenzdatenbank weder zur Durchforstung des Förderdschungels noch zum Abstellen von Mehrfachförderungen beitragen.

Zwar plant das Ministerium, neben der bloßen Angabe der Förderprogramme auch die tatsächlichen Geldströme der Länder in die Transparenzdatenbank einzuspeisen - dazu bedarf es allerdings einer erneuten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern. Bevor diese Vereinbarung allerdings zustande kommt, werden zunächst die Ergebnisse einer - derzeit laufenden - Evaluierung abgewartet. Parallel zu dieser Evaluierung stellen die Länder aber eigene Kosten-Nutzen-Rechnungen auf - die Fortsetzung und der Ausbau des Projekts hängt demnach davon ab, ob bei der Evaluierung ein Nutzen für die Länder belegt werden kann. Mit einem Ergebnis beider Prüfverfahren wird Mitte 2015 gerechnet, das Finanzministerium geht davon aus, dass daran anschließend eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern bis Ende 2015 zustandekommen wird.

In Beantwortung der Anfrage 2957/J ((2831/AB) ist vermerkt: "Hinsichtlich der Vollständigkeit kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Aussage getroffen werden, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über eine Transparenzdatenbank die Länder verpflichtet, ihre Leistungsangebote vollständig in der Transparenzdatenbank zu erfassen. Auszahlungsbeträge der Länder sind derzeit nicht erfasst, da dafür erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss."

Schließlich ist weiters auf eine wesentliche Tatsache in diesem Zusammenhang hinzuweisen: die Förderleistungen der Gemeinden sind aus der Transparenzdatenbank in ihrer jetzigen Form vollkommen ausgeklammert, was ein erhebliches Defizit auf dem Weg zu einem österreichweit transparenten Förderwesen darstellt. Auch im internationalen Vergleich ist die Förderlandschaft in Österreich nicht nur durch eine besondere Intransparenz, sondern auch durch ein extrem hohes Fördervolumen gekennzeichnet. Daher kommt einer genauen Darstellung von Förderdaten und Fördersummen in einer Datenbank besondere Bedeutung zu. Eine funktionierende Transparenzdatenbank würde demnach das Werkzeug für ein effizientes und effektives Förderwesen in Österreich darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Errichtung einer tatsächlich effektiven und effizienten Transparenzdatenbank vorsieht; insbesondere sind gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, die nicht nur die Leistungsangebote, sondern auch die Auszahlungsbeträge der Länder sowie der Gemeinden transparent darstellen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.