1196/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.06.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Transparente Gebarung

 

Gemäß der geltenden Rechtslage sind die Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften jährlich zu erstellen und anschließend zu veröffentlichen. Aufgrunddessen sind selbst signifikante Abweichungen vom jeweiligen Jahresvoranschlag erst mit ziemlicher zeitlicher Verzögerung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erkennbar. Intern sind von den haushaltsleitenden Stellen ohnehin Monatsvoranschläge und Monatsnachweise zu erstellen sowie ein begleitendes Controlling eingerichtet. Eine Veröffentlichung ist jedoch bis dato nur für den Monatsnachweis der UG "Öffentliche Abgaben" vorgesehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der mittels folgender Maßnahmen eine Transparenz der Gebarung der öffentlichen Hand bewirkt:

 

·        Zeitnahe Veröffentlichung der jeweiligen kumulierten monatlichen (einschließlich der nicht finanzierungswirksamen) Erträge und Aufwendungen entsprechend der Gliederung des Bundeshaushaltsgesetzes bzw. der VRV

·        Zeitnahe Veröffentlichung des jeweiligen Standes der Finanzschulden und Haftungen bzw. Finanzanlagen zum Monatsende

·        Einbeziehung der Bundesministerien und Bundesländer

·        Einbeziehung ausgegliederter Unternehmen, insbesondere der Krankenanstaltenträger"

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.