1205/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend bundeseinheitliche Integrationsmaßnahmen

Der teilweise negativen Konnotierung, die mit der Unterbringung von Asylwerbern einhergeht, kann nur durch intensivierte Angebote im Integrationsbereich entgegengewirkt werden. Um Bürgerinnen und Bürger zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Gemeinden zu motivieren, bedarf es entsprechender Unterstützung - diese muss darüber hinaus bundesweit einheitlich sein, da nur so gewisse Standards sichergestellt und ein gleichmäßiges Vorgehen in allen Ländern sichergestellt werden kann. Die momentane Überforderung ganz Europas mit der aktuellen Flüchtlingssituation kann sowohl auf EU-Ebene wie auch österreichweit nur gemeinsam gelöst werden - alle Beteiligten müssen ebenso eingebunden wie auch entlastet werden. Das ist nur durch strategisches, gemeinsames Handeln möglich. Je eher es Asylwerbern ermöglicht wird Deutsch zu lernen oder in eine geeignete Wohnung zu ziehen, desto eher können sie sich in die österreichische Gesellschaft integrieren - und Integration schafft Akzeptanz. Daher muss auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt werden. Vor allem was unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angeht, ist die Integration für deren persönliche und auch berufliche Entwicklung unabdingbar. Versäumnisse in dieser Hinsicht sind später schwer beziehungsweise gar nicht mehr nachzuholen. Da die Möglichkeiten zur Integration nicht davon abhängen dürfen, in welchem Bundesland ein Flüchtling schließlich untergebracht wird, bedarf es einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Bundesland dieselben Kriterien beim Angebot von Integrationsmaßnahmen berücksichtigt; dies zum Wohle sowohl der österreichischen Bürgerinnen und Bürger als auch dem der Asylwerber und Asylwerberinnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, mit den Bundesländern in Verhandlung hinsichtlich einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zu treten, die bundeseinheitliche Integrationsmaßnahmen für Aslywerber und Asylberechtigte, wie insbesondere das Angebot von Deutschkursen und den Zugang zu Wohnungen, vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.