1208/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend einen nationalen Aktionsplan Asyl

Das Innenministerium erwartet eine weitere Zunahme von neuankommenden Flüchtlingen. Nach Angaben der Behörden ist die Anzahl der Asylwerber von 2013 auf 2014 um 70 Prozent gestiegen, also von 17.000 auf 28.000 Asylwerber. Die Prognose für 2015 ist, dass diese Zahl nocheinmal deutlich ansteigen wird. Man rechnet mit über 50.000 neuankommenden Asylwerbern. Vor diesem Hintergrund der aktuell mehr als brenzligen Asylsituation sowohl in Österreich wie auch in der gesamten EU bedarf es eines Masterplans. Während auf EU-Ebene die Diskussion bezüglich der Einführung gesamteuropäischer Quoten geführt wird, muss auch in Österreich über effektive Lösungen der momentanen Problemlage nachgedacht werden; dies vor allem auch unter Einbeziehung der Bundesländer. Die derzeitige Situation ist geprägt von einem Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung und gegenseitigen Schuldzuweisungen, alle föderalen Ebenen übergreifend. Doch darf hier nicht das Wichtigste aus den Augen verloren werden: nämlich das Wohl der Schutzsuchenden. Sich auf den in absehbarer Zeit nicht abreißenden Flüchtlingsstrom einzustellen heißt nicht, Notunterkünfte in Form von Zelten zu forcieren - es bedarf längerfristiger Lösungsansätze, die im Einverständnis aller erarbeitet werden. Nur durch Konsens in dieser Angelegenheit kann das oftmals negativ konnotierte Thema der Flüchtlingsunterbringung in einer alle zufriedenstellenden Weise geregelt werden - hierfür bedarf es einer längerfristigen Strategie. Ein Nationaler Aktionsplan Asyl muss Perspektiven entwickeln; von der Unterbringung und Schaffung finanzieller Mittel, zur dringend notwendigen personellen Aufstockung bis hin zu Integrationsmaßnahmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung der Bundesländer einen Nationalen Aktionsplan Asyl zu erstellen, der insbesondere Perspektiven hinsichtlich der Unterbringung, der Schaffung finanzieller Mittel, der personellen Aufstockung sowie der Implementierung von Integrationsmaßnahmen vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.