1209/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Abkehr von der Dublin III-Verordnung

Die Dublin III-Verordnung der Europäischen Union ("Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist" [VO (EG) 604/2013 (Neufassung)]) vom 26.06.2013 trat am 19.07.2013 in Kraft und löste die Dublin-Verordnung [VO (EG) 343/2003], auch Dublin II genannt, ab. Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass ein Schutzsuchender jeweils nur ein einziges Asylverfahren hat.

Blickt man auf die Lastenverteilung, brachten die Zuständigkeitskriterien der Dublin III-VO keine Verbesserungen mit sich. Nach wie vor sind die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen für den Großteil der Schutzanträge zuständig, was zu einer starken Belastung ihrer Asylsysteme führt. Mit Stand 9. Juni kamen 2015 bereits 103.000 Flüchtlinge und Migranten über das Mittelmeer nach Europa: 54.000 in Italien, 48.000 in Griechenland, 91 auf Malta und 920 in Spanien (vgl. http://www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/7095744f7d2dc6cba20cc204a8429a94/fluechtlingszahlen-auf-griechischer-insel-steigen-1.html). Es gibt immer noch keine Möglichkeit, Überstellungen in überlastete Mitgliedstaaten formell auszusetzen.

Am 13.5.2015 legte die Kommission ihre Europäische Migrationsagenda vor, die nicht nur Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer enthält, sondern auch die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Schritte, um die Migration in all ihren Aspekten besser in den Griff zu bekommen. Nicht im Vorschlag der Kommission enthalten ist die Abkehr von der Dublin III-VO (nur: Bewertung und gegebenenfalls Reform im Jahr 2016). Diese ist aber unumgänglich, soll es endlich zu einem solidarischen EU-Asylsystem kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass es zu einer Abkehr vom momentanen System, das die Dublin III-Verordnung vorgibt, kommt. Stattdessen soll es zur Implementierung eines EU-weiten Verteilungsschlüssels der Asylwerber_innen kommen, der sich nach Bevölkerungszahl, Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenrate und bereits aufgenommenen Asylwerbern richtet."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.