1214/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Übertritt in das LehrerInnendienstrecht Neu für bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte
BEGRÜNDUNG
Den Antragsteller erreichen immer wieder Beschwerden von Lehrkräften, die durch die Einschränkung, dass nur neu eintretende Lehrkräfte in das neue LehrerInnendienstrecht optieren können, benachteiligt werden. Zuletzt waren es mehrere Lehrkräfte aus Vorarlberger Neuen Mittelschulen und ein Mitglied der dortigen Personalvertretung, die dagegen protestierten.
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen hat eine Broschüre zum neuen Dienstrecht herausgebracht. Darin steht auf Seite 3 ganz klar: „1. Nur neu eintretende LehrerInnen sind betroffen, egal an welchen Schulen sie arbeiten.“ An eben dieser Stelle ist zu lesen, Ziel des neuen Dienstrechts seien „attraktive Gehälter für QuereinsteigerInnen“. Leider gilt auch das nur für neu eintretende LehrerInnen.
Im Pflichtschulbereich kommt es dadurch klar zu Benachteiligungen, wenn bei annähernd gleicher Dienstverpflichtung unterschiedliche Gehälter ausbezahlt werden. Besonders betroffen sind QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf, die erst kürzlich den beruflichen Wechsel in den Schuldienst vollzogen haben. Sie müssen die niedrigen Einstiegsgehälter in Kauf nehmen, obwohl sie nie ein Dienstalter erreichen können, in dem sie dann die hohen Endgehälter beziehen können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, mit den VertreterInnen der Lehrkräfte in Verhandlungen einzutreten, um bereits im Dienst stehenden Lehrkräften den freiwilligen Wechsel in das LehrerInnendienstrecht Neu zu ermöglichen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.