1215/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Einführung der Inklusion in der Schule

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, ein Inklusives Schulsystem einzuführen. Aussondernde Einrichtungen wie Sonderschulen stehen der Umsetzung von Inklusion entgegen.

 

Die Umbenennung der „Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder“ in „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ soll zwar die diskriminierende Bezeichnung „schwerstbehindert“ durch eine weniger diskriminierende Umschreibung ersetzen, an der grundlegenden Ausrichtung der Sonderschule als Sonderanstalt für SchülerInnen mit Behinderungen und damit der Segregation von SchülerInnen mit und ohne Behinderungen ändert die Bezeichnungsänderung aber nichts.

 

Der Monitoringausschuss, der über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wacht, kritisiert daher auch den vorliegenden Begutachtungsentwurf des Bildungsministeriums zur Umbenennung der Sonderschulen scharf: "Ein substanzieller Beitrag zur Umsetzung der Konvention ist sieben Jahre nach Ratifizierung nur bedingt zu erkennen, der Ausschuss vermisst nach wie vor tiefgreifende Reformen." Das Beratungszentrum BIZEPS spricht in seiner Stellungnahme gar von „Pseudo-Aktivitäten“, bezeichnet die Sonderschule als „menschenrechtlich inakzeptable Strukturen“ fordert endlich konkrete Maßnahmen zur Inklusion und die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen.

 

Zur Umsetzung eines Inklusiven Schulsystems wird eine entsprechende Infrastruktur benötigt, die Eltern, SchülerInnen und Schulen bei der Umsetzung unterstützt. Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen in Zukunft unabhängig von Sonderschulstandorten agieren. Sie sollen die Verwaltung von Zusatzressourcen übernehmen, die regionale Planung des Ausbaus der Inklusion betreiben, Schulen und Schulerhalter bei der Umsetzung von Inklusion unterstützen, Eltern, SchülerInnen und Lehrkräfte sowie Schulleitungen beraten und unterstützen, den Einsatz von nicht-pädagogischem Personal (AssistentInnen, TherapeutInnen, SchulbegleiterInnen u.ä.) ermöglichen, SchülerInnentransporte koordinieren etc. Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik werden so zu Drehscheiben und Entwicklungsmotoren für die Inklusive Schule.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende Reform des österreichischen Schulsystems vorzulegen, die die Einhaltung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Bildung zum Ziel hat. Insbesondere sollen Sonderschulen und andere ausgrenzende Schulformen abgeschafft, dafür ein Inklusives Schulsystem eingeführt werden.

 

Die bestehenden Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sollen ausgebaut und mit weiteren Zuständigkeiten betraut werden. Sie sollen zukünftig als Beratungsstelle für Eltern, Lehrkräfte, Schulen und SchülerInnen dienen, die Ressourcen an Sonder- und HeilpädagogInnen, Stütz- und FörderlehrerInnen, AssistentInnen und Betreuungspersonen im inklusiven Schulsystem verwalten und die regionale Entwicklung der Inklusion vorantreiben.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.