1219/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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EntschlieSSungsantrag

um

 

der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rückzug der Republik Österreich aus dem König Abdullah Zentrum

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In der Präambel des „Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ ist festgelegt, dass dieses Zentrum „dem gegenseitigen Respekt und Verständnis zwischen den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen“ dienen solle. Die Ziele und Prinzipien der allgemeinen Menschenrechtserklärung, insbesondere des Rechts auf Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit; werden noch extra betont.

Dennoch kommt es seit der Errichtung des König Abdullah Zentrums zur fortdauernden Verletzung eben dieser Prinzipien in Saudi Arabien. Die Anzahl der Todesstrafen steigt an, Verfolgung und Verurteilung Andersgläubiger steht an der Tagesordnung.

Im Mai 2014 wurde gegen den saudischen Blogger Raif Badawi vom Strafgericht in Jeddah eine drakonische Strafe verhängt. Sein "Verbrechen": Betreiben einer liberalen Website, auf welcher er die Ansicht vertrat, dass Muslime, Juden, Christen und Atheisten gleichwertig seien. Dies wurde von Saudi Arabien als „Beleidigung des Islam“, Herabwürdigung der Religion und Ordnungsstörung verurteilt. Die Folge: 10 Jahre Haft, 1000 Peitschenhiebe und Zahlung einer Million Rial (191.000 Euro). Da 1000 Peitschenhiebe am Stück ihn sofort töten würden, soll er fortlaufend mit Peitschenhieben gefoltert und zwanzig Mal mit je 50 Peitschenhieben malträtiert werden. Nach starker internationaler Kritik wurden die Peitschenhiebe nach dem ersten Auspeitschen ausgesetzt. Nun hat das höchste Gericht in Saudi Arabien das Urteil bestätigt, was bedeutet, dass Raif Badawi jederzeit wieder mit Peitschenhieben gefoltert werden kann.

Raif Badawi wurde von Amnesty International als Gewissensgefangener anerkannt.

Da Saudi Arabien offenkundig nicht Willens oder in der Lage ist, die notwendigen Mindestbedingungen für einen interreligiösen und interkulturellen Dialog einzuhalten, ist auch die Grundlage des angeblichen „König Abdullah Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ hinfällig. Weder die Prinzipien der Präambel, noch die deklarierten Ziele (wie jene, die Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung zu fördern, oder den Missbrauch der Religion zur Rechtfertigung für Unterdrückung, Gewalt und Konflikte entgegenzuwirken, Achtung der Würde des menschlichen Lebens) werden vom Gründungsmitglied Saudi Arabien eingehalten.

Auch der Bundeskanzler Werner Faymann sowie Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion haben bereits einen Rückzug der Republik Österreich aus dem König Abdullah Zentrums gefordert.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen  daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird erneut ersucht, angesichts der eklatanten, fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in Saudi Arabien vom „Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ zurückzutreten, sowie das entsprechende Amtssitzabkommen („Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich“) aufzukündigen, da die genannten Ziele und Prinzipien des Zentrums vom Vertragspartner Saudi Arabien seit Errichtung des Zentrum unablässig verletzt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.