1221/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Herbstferien für alle - pädagogisch sinnvolle Erholungsphasen schaffen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland sind die Ferien und schulfreien Tage unterschiedlich geregelt. Die schulautonom freien Tage, die Tage des Landespatrons und einige traditionell schulfreie Tage, wie der 2. November und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten, die jedoch generell Arbeitstage sind, stellen Familien vor große organisatorische Herausforderungen.

 

Es sind nicht pädagogische Erwägungen, sondern historische, traditionelle und wirtschaftliche Gründe, die zur aktuellen Ferienordnung geführt haben, mit inzwischen vielfach negativen Folgen. Das betrifft einerseits die Betreuungssituation jüngerer Schulkinder als auch die Verteilung von Unterrichts- und Erholungsphasen, die derzeit sehr ungünstig erfolgt.

 

ExpertInnen fordern immer wieder die Einführung von Herbstferien, um den SchülerInnen eine echte Erholung in der langen Arbeitsphase zwischen Schulbeginn und Weihnachten zu ermöglichen. In Vorarlberg wurde die se Regelung (unter Verzicht auf die schulfreien Dienstage nach Ostern und Pfingsten) bereits umgesetzt

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Neuregelung der Ferienzeiten zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll folgende Anforderungen erfüllen:

 

·        Rhythmisierung der Unterrichts- und Erholungsphasen nach pädagogischen Gesichtspunkten

·        Jährliche Herbstferien in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November

·        Neuregelung und Harmonisierung der schulautonomen Tage

·        Schaffung von Betreuungsangeboten für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Tagen, die reguläre Werktage sind

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.